Naturschutzfachliches Vorkaufsrecht der Naturschutzbehörde
Naturschutzfachliches Vorkaufsrecht der Naturschutzbehörde
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Beim Kauf eines Grundstücks in ihrem Zuständigkeitsbereich kann die Naturschutzbehörde, das Land oder ein begünstigter Dritter unter bestimmten Voraussetzungen in den Kaufvertrag eintreten und anschließend Eigentümer des Grundstücks werden.
Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist nur möglich, wenn dies aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich der Erholungsvorsorge erforderlich ist.
Die Ausübung kann unter bestimmten Umständen ausgeschlossen sein.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Naturschutzbehörde des Landkreises.