Sozialpsychiatrischer Dienst
Sozialpsychiatrischer Dienst
Leistungsbeschreibung
Der Sozialpsychiatrische Dienst bietet fachliche Hilfeleistungen für Menschen an, die wegen einer psychischen Krankheit/Störung, einer Suchterkrankung oder auch einer psychischen Krise/Problematik in eine schwierige Gesundheits- oder Lebenslage gekommen sind. Das Angebot richtet sich an Betroffene selbst und an Angehörige oder Zugehörige, d. h. Menschen aus dem sozialen Umfeld, sowie im Bedarfsfall auch an andere Institutionen oder Behörden. Der Sozialpsychiatrische Dienst führt auch die laufenden Geschäfte des Sozialpsychiatrischen Verbunds, den Landkreise und kreisfreie Städte bilden und in dem alle relevanten Anbieter von Hilfen des sozialpsychiatrischen Versorgungssystems vertreten sein sollen, um sich miteinander abzustimmen und die Zusammenarbeit zu fördern.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück.
Rechtsgrundlage
Grundlage und Ausgangspunkt dieser Aufgabenstellung ist das "Niedersächsische Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke" (NPsychKG).
Was sollte ich noch wissen?
Grundsätzlich kann sich jede Person oder jede Institution mit ihrer Fragestellung melden und beraten werden, wenn es den Aufgabenbereich des Dienstes betrifft.