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Verpflichtungserklärung


Leistungsbeschreibung

Mit einer Verpflichtungserklärung können Sie ausländischen Staatsangehörigen einen kurz- oder längerfristigen Aufenthalt in Deutschland ermöglichen. Dabei verpflichten Sie sich, für die Dauer des Aufenthalts bestimmte Kosten zu übernehmen.

Den Antrag auf Ausstellung einer Verpflichtungserklärung können Sie online von zu Hause aus über unser Antragsformular stellen (siehe Link „Antrag auf Ausstellung einer Verpflichtungserklärung“). Die Abgabe des Antragsformulars sowie der notwendigen Unterlagen in einem persönlichen Termin in der Ausländerbehörde ist nicht mehr möglich.

Bei der Antragstellung haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Mit Online-Ausweisfunktion (eID/BundID/Mein Unternehmenskonto):

In diesem Fall wird Ihre Identität direkt online überprüft. Nach erfolgreicher Prüfung senden wir Ihnen die Verpflichtungserklärung als Originaldokument bequem per Post zu.

  • Ohne Online-Ausweisfunktion:

Wenn Sie auf die Online-Identifikation verzichten, ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Nach erfolgreicher Bonitätsprüfung erhalten Sie per E-Mail einen Link zur Terminbuchung. Bei diesem Termin bestätigen Sie Ihre Identität und leisten Ihre Unterschrift vor Ort in der Ausländerbehörde. Bitte beachten Sie, dass es hierbei aufgrund begrenzter Termine zu Wartezeiten kommen kann.

Kurzfristiger Aufenthalt (bis zu 90 Tage)

Wenn Sie eine Person aus dem Ausland für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nach Deutschland einladen möchten – beispielsweise für einen Besuch, eine touristische Reise oder eine Geschäftsreise – können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben.

Sofern Ihre Gäste visumpflichtig sind, müssen sie vor der Einreise ein Visum bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen. Für Kurzaufenthalte handelt es sich in der Regel um ein sogenanntes Schengen-Visum.

Mit der Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich, alle Kosten zu übernehmen, die während des Aufenthalts entstehen können. Dazu gehören insbesondere:

  • Lebenshaltungskosten (z. B. Unterkunft, Verpflegung, Kleidung)
  • Kosten für medizinische Versorgung (z. B. Arztbesuche, Medikamente, Pflege)
  • Kosten einer möglichen Rückführung in das Heimatland

Langfristiger Aufenthalt (mehr als 90 Tage)

Für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen (nationales Visum) muss in der Regel nachgewiesen werden, dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Eine Verpflichtungserklärung kann hierfür in bestimmten Fällen abgegeben werden, zum Beispiel für:

·         den Besuch eines Sprachkurses

·         den Schulbesuch

·         ein Studium oder eine berufliche Ausbildung

·         die Suche nach einem Arbeitsplatz

·         eine geplante Eheschließung

 

Die Verpflichtungserklärung ist in diesen Fällen bis zu 5 Jahre gültig. Sie umfasst die Übernahme aller entstehenden Lebenshaltungskosten. Auch öffentliche Leistungen, die während des Aufenthalts in Anspruch genommen werden, müssen von Ihnen erstattet werden.

 

Antragstellung

Die Abgabe der Verpflichtungserklärung erfolgt ausschließlich digital über das bereitgestellte Online-Formular. Sie haben dabei zwei Möglichkeiten, das Verfahren durchzuführen:

1. Vollständig digitale Abwicklung (mit Online-Ausweisfunktion – eID/BundID)

Wenn Sie das Verfahren komplett online abschließen möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Informieren Sie sich zunächst auf dem Serviceportal sowie im Online-Antragsformular über die Voraussetzungen und Hinweise.
  • Rufen Sie über den bereitgestellten Link den „Antrag auf Ausstellung einer Verpflichtungserklärung“ auf und bestätigen Sie die Datenschutzerklärung.
  • Wählen Sie aus, ob Sie als Privatperson oder im Namen eines Unternehmens handeln.
  • Entscheiden Sie sich für die Option 1 „Online-Abgabe mit Online-Ausweisfunktion (eID bzw. Mein Unternehmenskonto)“.
  • Authentifizieren Sie sich in der Kategorie „Gastgeber/in“ über die Online-Ausweisfunktion (z. B. mit Personalausweis, eID-Karte oder elektronischem Aufenthaltstitel). Folgen Sie hierzu den Anweisungen im System.
  • Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und geben Sie alle erforderlichen Angaben zu Ihrer Person, Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit (Bonität) sowie zu Ihrem Gast ein.
  • Laden Sie die erforderlichen Nachweise zur Bonität hoch.
  • Nach Eingabe aller Daten steht Ihnen ein Bonitätsrechner zur Verfügung, der eine erste Einschätzung Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit ermöglicht.
  • Zahlen Sie die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 29 € online. Die Gebühr fällt auch dann an, wenn die Bonitätsprüfung negativ ausfällt oder Ihrem Gast kein Visum erteilt wird. Eine Rückerstattung erfolgt nicht.
  • Senden Sie den Antrag ab. Damit geben Sie die Verpflichtungserklärung rechtsverbindlich ab.

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Verpflichtungserklärung als Originaldokument per Post. Dieses leiten Sie bitte an Ihren Gast weiter.

Das Verfahren ist damit abgeschlossen. Bitte beachten Sie: Sie sind ab der Einreise Ihres Gastes für die Dauer von fünf Jahren an Ihre Erklärung gebunden.

2. Digitale Antragstellung mit anschließender persönlicher Vorsprache (ohne Online-Ausweisfunktion)

Alternativ können Sie den Antrag online vorbereiten und anschließend vor Ort abschließen:

  • Informieren Sie sich zunächst auf dem Serviceportal sowie im Online-Antragsformular.
  • Rufen Sie den Antrag über den bereitgestellten Link auf und bestätigen Sie die Datenschutzerklärung.
  • Wählen Sie aus, ob Sie als Privatperson oder im Namen eines Unternehmens handeln.
  • Entscheiden Sie sich für die Option 2 „Online-Vorbereitung ohne Authentifizierung“.
  • Füllen Sie das Formular vollständig aus und geben Sie alle erforderlichen Angaben zu Ihrer Person, Ihrer Bonität und Ihrem Gast ein.
  • Laden Sie die erforderlichen Nachweise hoch.
  • Nutzen Sie den Bonitätsrechner zur ersten Einschätzung Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit.
  • Zahlen Sie die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 29 € online. Auch hier gilt: Die Gebühr wird nicht erstattet, selbst wenn die Prüfung negativ ausfällt oder kein Visum erteilt wird.
  • Senden Sie den Antrag ab. Damit geben Sie die Verpflichtungserklärung rechtsverbindlich ab.

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie per E-Mail einen Link zur Terminbuchung.

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei der Ausländerbehörde.
  • Nehmen Sie den Termin zur Identitätsprüfung, Unterschriftsleistung und Abholung des Originaldokuments wahr.

Eine postalische Zusendung ist in diesem Fall nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund begrenzter Termine zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann.

Das Verfahren ist mit der Abholung abgeschlossen. Sie sind ab der Einreise Ihres Gastes für die Dauer von fünf Jahren an Ihre Erklärung gebunden.

Insofern Ihr Wohnsitz als Gastgeber (Person, die die Verpflichtungserklärung abgibt) im Gebiet des Landkreises Osnabrück liegt, ist die Ausländerbehörde des Landkreises Osnabrück für das Anliegen zuständig.

Bitte nutzen Sie den auf dieser Seite bereitgestellten Link, um direkt zum Online-Formular für die Antragstellung zu gelangen.

Eine Verpflichtungserklärung können Sie nur abgeben, wenn Sie über ausreichendes eigenes Einkommen verfügen und keine öffentlichen Leistungen beziehen. Sie müssen dazu entsprechende Nachweise vorlegen (zum Beispiel Wohnraum-, Einkommens- und Versicherungsnachweise).

Vor der Abgabe wird Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit geprüft. Hierzu sollten Sie vorab selbst einschätzen, ob Ihr Einkommen voraussichtlich ausreicht, um sämtliche Kosten für den Aufenthalt Ihres Gastes zu tragen. Im Online-Antragsformular steht Ihnen ein Bonitätsrechner zur Verfügung, der auf Basis Ihrer Angaben eine erste Prognose erstellt. Die Nutzung dieses Rechners wird empfohlen. Ergibt sich dabei eine negative Einschätzung, ist eine erfolgreiche Antragstellung in der Regel nicht zu erwarten.

Im Rahmen der Bonitätsprüfung wird Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen den möglichen Unterhaltsverpflichtungen gegenübergestellt. Dabei werden die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen gemäß §§ 850 ff. ZPO sowie die Anzahl der einzuladenden Gäste berücksichtigt. Ebenso spielen Ihre persönlichen Lebensumstände, wie die Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt sowie bestehende Unterhaltspflichten, eine Rolle. Auch bereits abgegebene Verpflichtungserklärungen können in die Bewertung einfließen. Voraussetzung ist, dass Sie in der Lage sind, alle Kosten zu übernehmen, die durch den Aufenthalt Ihres Gastes entstehen können, insbesondere für den Lebensunterhalt sowie gegebenenfalls für medizinische Versorgung.

Wenn Sie selbst nicht die Staatsbürger*in eines EU-Mitgliedstaates sind, benötigen Sie für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung außerdem einen Aufenthaltstitel, dessen Gültigkeit die Besuchsdauer übersteigt.

Folgende Unterlagen werden benötigt und müssen im Rahmen der Antragsstellung im Online-Formular hochgeladen werden:

  • genaue Personalien Ihres Gastes (am besten inkl. Kopie des Reisepasses Ihres Gastes)
  • Ausgefülltes Antragsformular (entweder online oder bei Termin vor Ort in Papierform)
  • Bearbeitungsgebühr in Höhe von 29,00 € pro Einladung (Onlinezahlung im Rahmen der Antragsstellung)
  • Ihr gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie Meldebescheinigung, ggf. Ihr gültiger Aufenthaltstitel
  • ggf. Einverständniserklärung und Ausweisdokument Ehegatte/ gleichgeschlechtlicher Lebenspartner
  • bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern: Lohn- / Gehaltsbescheinigungen der vergangenen vier Monate (ggf. auch Kindergeld-, Kinderzuschlag- oder Elterngeld-Bescheide)
  • bei Rentnerinnen und Rentnern: Rentenbescheid, aus dem die Höhe der aktuellen monatlichen Rente hervorgeht
  • bei selbstständig bzw. freiberuflich Tätigen: letzter Steuerbescheid, aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung etc.
  • bei juristischen Personen (z.B. GmbH): Handels- bzw. Vereinsregisterauszug (nicht älter als drei Monate), Gewinn- und Verlustrechnung etc; Wenn Sie eine juristische Person vertreten, benötigen Sie eine entsprechende Vollmacht

29 € pro Verpflichtungserklärung

Die Zahlung erfolgt online zum Abschluss der digitalen Antragsstellung (z. B. per Paypal)

Die Gebühren werden unabhängig vom Ergebnis der Bonitätsprüfung fällig! Eine Erstattung der Gebühr ist ausgeschlossen. Bitte nutzen Sie daher unbedingt die Bonitätsprüfung im digitalen Antragsformular.

Checkliste Besuchsaufenthalte Einverständniserklärung - Hinzurechnung Einkommen Erklärung und Belehrung des Verpflichtungsgebers Verpflichtungserklärung, Antrag auf Ausstellung (WICHTIG: Erst bei Vorlage bei der Ausländerbehörde unterschreiben!)