Wasserentnahmegebühr
Wasserentnahmegebühr
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Leistungsbeschreibung
Das Land Niedersachsen erhebt für Wasserentnahmen zu bestimmten Zwecken Gebühren in unterschiedlicher Höhe je m³ entnommenen Wassers. Die Gebühren sind vom Landkreis Osnabrück - Untere Wasserbehörde -, Fachdienst Umwelt, festzusetzen, einzuziehen und an das Land Niedersachsenweiterzuleiten. Angestrebt ist die Drosselung des Wasserverbrauches (Ressourcenschonung).
Das Gebührenaufkommen wird für Maßnahmen zum Schutz der Gewässer und des Wasserhaushaltes, für sonstige Maßnahmen der Wasserwirtschaft und für Maßnahmen des Naturschutzes verwendet. Eine Gebührenermäßigung ist bei sparsamer Verwendung des geförderten Wasssers unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Osnabrück.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erklärung zur Festsetzung der Wasserentnahmegebühr (Anlage 1 und für jedes einzelne Waserrecht Anlage 2)
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren ergeben sich aus der Anlage 2 zu § 22 Abs. 1 Nds. Wassergesetz.
Rechtsgrundlage
Nds. Wassergesetz