BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Wasserentnahmegebühr


Wasserentnahmegebühr

Leistungsbeschreibung

Das Land Niedersachsen erhebt für Wasserentnahmen zu bestimmten Zwecken Gebühren in unterschiedlicher Höhe je m³ entnommenen Wassers. Die Gebühren sind vom Landkreis Osnabrück - Untere Wasserbehörde -, Fachdienst Umwelt, festzusetzen, einzuziehen und an das Land Niedersachsenweiterzuleiten. Angestrebt ist die Drosselung des Wasserverbrauches (Ressourcenschonung).

Das Gebührenaufkommen wird für Maßnahmen zum Schutz der Gewässer und des Wasserhaushaltes, für sonstige Maßnahmen der Wasserwirtschaft und für Maßnahmen des Naturschutzes verwendet. Eine Gebührenermäßigung ist bei sparsamer Verwendung des geförderten Wasssers unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Osnabrück.

Erklärung zur Festsetzung der Wasserentnahmegebühr (Anlage 1 und für jedes einzelne Waserrecht Anlage 2)

Die Gebühren ergeben sich aus der Anlage 2 zu § 22 Abs. 1 Nds. Wassergesetz.

Nds. Wassergesetz

Erklärung zur Festsetzung der Wasserentnahmegebühr (Anlage 1)
Erklärung zur Festsetzung der Wasserentnahmegebühr (Anlage 2)