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Bodenauffüllung

Leistungsbeschreibung

Bei der Ablagerung / Auffüllung von unbelastetem Bodenaushub im Außenbereich bedarf es einer Baugenehmigung, sofern die aufzufüllende Fläche größer als 300 m² und höher als 3,00 m ist.

Wir empfehlen, die Antragstellung in enger Abstimmung mit der Abteilung Naturschutz und Wald sowie der unteren Bodenschutzbehörde durchzuführen.

Die Zuständigkeit liegt mit Ausnahme der Stadt Melle beim Landkreis Osnabrück.

  • Antragsformblatt "Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Auffüllung/Verfüllung mit Bodenmaterial mit folgenden Anlagen
    1. Auszug aus dem Messtischblatt (Maßstab 1:25.000)
    2. Amtlicher Lageplan (Maßstab 1:500, 1:1.000, 1:2.000) zu beziehen über das Katasteramt
    3. Aus dem amtlichen Lageplan zu entwickelnder Auffüllungsplan
    4. Aus dem Auffüllungsplan zu entwickelende Schnittzeichnung
    5. Aus dem Lageplan zu entwickelnder landschaftspflegerischer Begleitplan mit Darstellung von Ausgelichs- bzw. Ersatzmaßnahmen.
  • Bei Landwirtschaftlicher Folgenutzung zusätzlich:
    • Fragebogen zum Bodenauftrag auf landwirtschaftlichen Flächen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Die Gebühren richten sich nach der Auffüllmenge und bewegen sich im Gebührenrahmen von mindestens 90 € und höchstens 1.650 €.

§ 59 in Verbindung mit § 70 Niedersächsische Bauordnung (NBauO)

  • Antrag auf Erteilung eienr Genehmigung zur Auffüllung/Verfüllung mit Bodenmaterial
  • Fragebogen zum Bodenauftrag auf landwirtschaftlichen Flächen