Bodenauffüllung


Bodenauffüllung

Leistungsbeschreibung


Bei der Ablagerung / Auffüllung von unbelastetem Bodenaushub im Außenbereich bedarf es einer Baugenehmigung, sofern die aufzufüllende Fläche größer als 300 m² und höher als 3,00 m ist.

Wir empfehlen, die Antragstellung in enger Abstimmung mit der Abteilung Naturschutz und Wald sowie der unteren Bodenschutzbehörde durchzuführen.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Osnabrück.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Antragsunterlagen nach der 1. Ausführungsbestimmung zum Nds. Wassergesetz.

Sie erhalten die Antragsunterlagen nach Abstimmung mit dem Fachdienst Umwelt.

Welche Gebühren fallen an?


Die Gebühren richten sich nach der Bausumme, bzw. nach der einzuleitenden Wassermenge.

Die Berechnung erfolgt nach der Baugebührenordnung; max. 1.080,- Euro in Abhängigkeit von der
aufgefüllten Bodenmenge zzgl. Auslagen und Gebühren der im Verfahren beteiligten Träger
öffentlicher Belange.

Rechtsgrundlage


§ 68 in Verbindung mit § 2 Nds. Bauordnung.

Anträge / Formulare


Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Auffüllung/Verfüllung mit Bodenmaterial

Kontakt

  • Fachdienst 7 - Abt. 7.3 Abfall und Boden