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Landschaftsrahmenplan


Landschaftsrahmenplan

Leistungsbeschreibung

Der Landschaftsrahmenplan ist der zentrale Naturschutzplan in Niedersachsen.
Darin werden die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dargestellt. Landschaftsrahmenpläne sind für alle Teile des Landes Niedersachsen aufzustellen.
Die konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind, soweit sie raumbedeutsam sind, in der Abwägung nach § 7 Raumordnungsgesetzes (ROG) zu berücksichtigen.

Der Landschaftsrahmenplan kann bei der zuständigen Stelle eingesehen werden.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und kreisfreien Stadt.

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es müssen keine Fristen beachtet werden.