Altreifenlagerstätten unter 100 t Lagerkapazität: Genehmigung
Altreifenlagerstätten unter 100 t Lagerkapazität: Genehmigung
Textblöcke ein-/ausklappenLagerung von Altreifen <100 t
Leistungsbeschreibung
Für die Lagerung von Altreifen in einem Betrieb mit einer Lagerkapazität unter 100 t wird eine Baugenehmigung benötigt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- § 4 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG)
- Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
- § 4 Act for the Protection against Harmful Environmental Effects by Air Pollution, Noise, Vibrations and Similar Processes (BImSchG)
- Lower Saxony Building Code (NBauO)