Städtepartnerschaften/ -freundschaften


Städtepartnerschaften u.a.

Leistungsbeschreibung


Nahezu jede Stadt und Gemeinde und viele Landkreise pflegen Partnerschaften oder Freundschaften mit einer oder mehreren Partnerkommunen - in Deutschland, in Europa, auf anderen Kontinenten. Diese Kontakte bringen immer wieder neue Impulse ins Kultur-, Gemeinschafts- und Wirtschaftsleben.

Spezielle Hinweise

Im Rahmen der “Richtlinie des Landkreises Osnabrück über die Verwendung von Mitteln für die Paten- und Partnerschaftsarbeit und zur Förderung der Völkerverständigung“ fördert der Landkreis Osnabrück Partnerschaften der Kreisgemeinschaften sowie Auslandsbeziehungen und transnationale Partnerschaften.

An wen muss ich mich wenden?


Spezielle Hinweise

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Osnabrück.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Spezielle Hinweise
  • Voranmeldung Begegnung
  • Finanzierungsplan
  • Aufenthaltsbestätigung
  • Teilnahmeliste
  • Abrechnung Begegnung

Welche Gebühren fallen an?


Spezielle Hinweise

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?


Spezielle Hinweise

Spätestens einen Monat vor Beginn ist der Antrag schriftlich beim Landkreis Osnabrück einzureichen.

Anträge / Formulare


Paten- und Partnerschaftsarbeit Voranmeldung Begegnung - Papierform
Paten- und Partnerschaftsarbeit, Aufenthaltsbestätigung
Paten- und Partnerschaftsarbeit, Voranmeldung Begegnung
Paten- und Partnerschaftsarbeit; Kosten- und Finanzierungsplan
Paten- und Partnerschaftsarbeit, Abrechnung Begegnung
Paten- und Partnerschaftsarbeit, Teilnahmeliste

Fachlich freigegeben durch


Spezielle Hinweise

Landkreis Osnabrück

Fachdienst 1 - Service

Kontakt

Zum Kontaktformular
  • Referat A - Assistenz und Kommunikation

Kontaktpersonen


  • Partnerschaftsbeauftragte Person