Städtepartnerschaften/ -freundschaften
Städtepartnerschaften/ -freundschaften
Städtepartnerschaften u.a.
Leistungsbeschreibung
Nahezu jede Stadt und Gemeinde und viele Landkreise pflegen Partnerschaften oder Freundschaften mit einer oder mehreren Partnerkommunen - in Deutschland, in Europa, auf anderen Kontinenten. Diese Kontakte bringen immer wieder neue Impulse ins Kultur-, Gemeinschafts- und Wirtschaftsleben.
Im Rahmen der “Richtlinie des Landkreises Osnabrück über die Verwendung von Mitteln für die Paten- und Partnerschaftsarbeit und zur Förderung der Völkerverständigung“ fördert der Landkreis Osnabrück Partnerschaften der Kreisgemeinschaften sowie Auslandsbeziehungen und transnationale Partnerschaften.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
An wen muss ich mich wenden?
nicht angegeben
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Osnabrück.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
nicht angegeben
- Voranmeldung Begegnung
- Finanzierungsplan
- Aufenthaltsbestätigung
- Teilnahmeliste
- Abrechnung Begegnung
Welche Gebühren fallen an?
nicht angegeben
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Spätestens einen Monat vor Beginn ist der Antrag schriftlich beim Landkreis Osnabrück einzureichen.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Paten- und Partnerschaftsarbeit Voranmeldung Begegnung - Papierform Paten- und Partnerschaftsarbeit, Abrechnung Begegnung Paten- und Partnerschaftsarbeit, Aufenthaltsbestätigung Paten- und Partnerschaftsarbeit, Teilnahmeliste Paten- und Partnerschaftsarbeit, Voranmeldung Begegnung Paten- und Partnerschaftsarbeit; Kosten- und Finanzierungsplan