Städtepartnerschaften/ -freundschaften
Städtepartnerschaften u.a.
Leistungsbeschreibung
Nahezu jede Stadt und Gemeinde und viele Landkreise pflegen Partnerschaften oder Freundschaften mit einer oder mehreren Partnerkommunen - in Deutschland, in Europa, auf anderen Kontinenten. Diese Kontakte bringen immer wieder neue Impulse ins Kultur-, Gemeinschafts- und Wirtschaftsleben.
Im Rahmen der “Richtlinie des Landkreises Osnabrück über die Verwendung von Mitteln für die Paten- und Partnerschaftsarbeit und zur Förderung der Völkerverständigung“ fördert der Landkreis Osnabrück Partnerschaften der Kreisgemeinschaften sowie Auslandsbeziehungen und transnationale Partnerschaften.
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle HinweiseDie Zuständigkeit liegt beim Landkreis Osnabrück.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise- Voranmeldung Begegnung
- Finanzierungsplan
- Aufenthaltsbestätigung
- Teilnahmeliste
- Abrechnung Begegnung
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle HinweiseEs fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle HinweiseSpätestens einen Monat vor Beginn ist der Antrag schriftlich beim Landkreis Osnabrück einzureichen.
Dokumente
Anträge / Formulare
Fachlich freigegeben durch
Spezielle HinweiseLandkreis Osnabrück
Fachdienst 1 - Service