Erlaubnisse und Ausnahmen zur übermäßigen Straßenbenutzung: Erteilung
Erlaubnisse und Ausnahmen zur übermäßigen Straßenbenutzung: Erteilung
Übermäßige Straßenbenutzung
Zuständige Stelle
Spezielle Hinweise
Im Landkreis Osnabrück haben die folgenden Städte, Gemeinden und Samtgemeinden eigene Straßenverkehrsbehörden:
Stadt Bramsche,
Stadt Georgsmarienhütte,
Stadt Melle,
Gemeinde Wallenhorst,
Samtgemeinde Artland,
Samtgemeinde Bersenbrück
Für das restliche Kreisgebiet ist der Landkreis Osnabrück zuständig.
Urheber
Spezielle Hinweise
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