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Erlaubnisse und Ausnahmen zur übermäßigen Straßenbenutzung: Erteilung


Übermäßige Straßenbenutzung

Spezielle Hinweise

Im Landkreis Osnabrück haben die folgenden Städte, Gemeinden und Samtgemeinden eigene Straßenverkehrsbehörden:

Stadt Bramsche,

Stadt Georgsmarienhütte,

Stadt Melle,

Gemeinde Wallenhorst,

Samtgemeinde Artland,

Samtgemeinde Bersenbrück

Für das restliche Kreisgebiet ist der Landkreis Osnabrück zuständig.

Spezielle Hinweise