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Sperrmüll Entsorgung durch Abholung


Sperrmüllentsorgung

Leistungsbeschreibung

Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.

Spezielle Hinweise

Die Sammlung von Sperrmüll erfolgt durch Abholung auf Anforderung.

Zum Sperrmüll zählen Abfälle aus privaten Haushalten, die wegen ihrer Größe (max. 2m), des Gewichtes (max. 75 kg) oder des Materials nicht über die zugelassene Restmülltonne entsorgt werden dürfen. Dazu gehören beispielsweise Möbelschrank, Regal, Bettgestell, Matratze, Sofa, Sessel, Tisch, Teppich, Küchenarbeitsplatte und Fahrrad.

Nicht zum Sperrmüll gehören hingegen zum Beispiel Bau- und Renovierungsabfall, Abfall aus Umbau- und Ausbauarbeiten, Fenster, Fußleisten, Teppichboden, Deckenvertäfelung, Tür, Türzarge, Laminat, Paneele, Regentonne, Zaun, Markise und Autoteile. Auch Haushaltsgroßgeräte und weiterer Elektronikschrott (Waschmaschinen, E-Herde, Kühlgeräte, Kohleherde, Geschirrspüler, Wäschetrockner etc.) sind gesondert bereitzustellen und werden auch getrennt vom übrigen Sperrmüll abgeholt.

Kostenlose Abholtermine für Sperrmüll und / oder Elektroaltgeräte erhalten Sie über das AWIGO-Service Center.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover, sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Heidekreis, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz