Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
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Leistungsbeschreibung
Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.
Die Sammlung von Sperrmüll erfolgt durch Abholung auf Anforderung.
Zum Sperrmüll zählen Abfälle aus privaten Haushalten, die wegen ihrer Größe (max. 2m), des Gewichtes (max. 75 kg) oder des Materials nicht über die zugelassene Restmülltonne entsorgt werden dürfen. Dazu gehören beispielsweise Möbelschrank, Regal, Bettgestell, Matratze, Sofa, Sessel, Tisch, Teppich, Küchenarbeitsplatte und Fahrrad.
Nicht zum Sperrmüll gehören hingegen zum Beispiel Bau- und Renovierungsabfall, Abfall aus Umbau- und Ausbauarbeiten, Fenster, Fußleisten, Teppichboden, Deckenvertäfelung, Tür, Türzarge, Laminat, Paneele, Regentonne, Zaun, Markise und Autoteile. Auch Haushaltsgroßgeräte und weiterer Elektronikschrott (Waschmaschinen, E-Herde, Kühlgeräte, Kohleherde, Geschirrspüler, Wäschetrockner etc.) sind gesondert bereitzustellen und werden auch getrennt vom übrigen Sperrmüll abgeholt.
Kostenlose Abholtermine für Sperrmüll und / oder Elektroaltgeräte erhalten Sie über das AWIGO-Service Center.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover, sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Heidekreis, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz