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Fahrerqualifizierungsnachweis: Ausstellung


Leistungsbeschreibung

Innerhalb der Europäischen Union soll die Sicherheit im Straßenverkehr verbessert werden. Deshalb müssen selbständige und angestellte Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, eine besondere Qualifikation nachweisen.

Zusätzlich zu der jeweils erforderlichen Fahrerlaubnis müssen die Fahrerinnen und Fahrer für den Einstieg in den Beruf eine Grundqualifikation erwerben.

Bitte beantragen Sie den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) schriftlich. Die zuständige Stelle kann verlangen, dass Sie persönlich vorbesprechen. Bitte informieren Sie sich vorab auf der Homepage der für Sie zuständigen Führerscheinstelle. Dort finden Sie auch Informationen über die Unterlagen, die Sie benötigen.

Nach Eingang des Antrags erhalten Sie eine Rechnung über die Antragsgebühren.

Nach Zahlung der Antragsgebühren und Prüfung der Unterlagen lässt die zuständige Stelle durch die Bundesdruckerei einen Fahrerqualifizierungsnachweis herstellen.

Die Bundesdruckerei übersendet Ihnen den Fahrerqualifizierungsnachweis.

Spezielle Hinweise

Beim Landkreis Osnabrück ist die Antragstellung per Post oder vor Ort in der Führerscheinstelle des Landkreises Osnabrück nach einer Terminvereinbarung möglich. 

Die Zuständigkeit liegt bei der Region Hannover, den Landkreisen und kreisfreien Städten (Führerscheinstellen).

  • Besitz eines Führerscheins der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE
  • Kopie des Identitätsnachweises (u. a. Personalausweis, Reisepass, elektr. Aufenthaltstitel)
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Kopie des bisherigen Führerscheins
  • Nachweis über die Grundqualifikation, die beschleunigte Grundqualifikation oder die Weiterbildung
  • Nachweis über andere abgeschlossene spezielle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (die Ausbildung über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland für Fahrzeugführer oder die Schulung über den Schutz von Tieren beim Transport), sofern diese angerechnet werden sollen,
  • Bei Ausstellung wegen Änderung: Nachweis über die entsprechende Änderung

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) an. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus dem Kostentarif der Anlage zur GebOSt.

Sie sollten sich rechtzeitig vor Ablauf der Schlüsselzahl 95 in Ihrem Führerschein bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle informieren, zum Beispiel, ob ein Termin für ein persönliches Erscheinen erforderlich ist und wieviel Vorlauf dafür nötig ist.

Antrag für Lastkraftfahrer /- innen und Busfahrer/-innen

Der Fahrerqualifizierungsnachweis löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein ab.

Spezielle Hinweise
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung