Betreuung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen
Betreuung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen
Leistungsbeschreibung
Leistungen für Kinder und Jugendliche:
Nummer gegen Kummer
Am Kinder- und Jugendtelefon erhältst du montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr unter 116 111 kostenlose telefonische Beratung.
Wenn du lieber schreiben statt sprechen möchtest, kannst du die Online-Beratung unter nummergegenkummer.de im Chat am Mittwoch und Donnerstag von 14 bis 18 Uhr nutzen. Bei der Mailberatung kannst du jeden Tag rund um die Uhr eine Nachricht schreiben.
Hilfetelefon sexueller Missbrauch
Niemand darf dir Gewalt antun, dich schlagen, dich mit Worten fertig machen, dich anfassen, wo du es nicht willst.
Aber trotzdem kann das passieren, auch in der eigenen Familie.
Wenn es dir so ergeht oder wenn du in Gefahr bist, kannst du das Hilfetelefon Sexueller Missbrauch unter 0800 22 55 530 anrufen. Dort hört man dir zu und kann dich beraten, wie du mit der Situation am besten umgehen kannst.
Du kannst mit Sorgen auch jederzeit an deine Lehrkräfte oder Sozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter in der Schule wenden. Sie sind Vertrauenspersonen und können dir dabei helfen, was du in deiner Situation tun sollst.
Leistungen für Erwachsene:
Für den Schutz von Kindern und Jugendlichen braucht es die Unterstützung von Erwachsenen. Am wirkungsvollsten können oft diejenigen helfen, die "nahe dran" sind.
Wenn Ihnen in Ihrer Nachbarschaft, Ihrem Bekanntenkreis oder auch in Ihrer Verwandtschaft Anzeichen einer möglichen Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen auffallen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle (siehe Kontaktpersonen der entsprechenden Sozialräume). Auch eine anonyme Kontaktaufnahme ist möglich.
Leistungen für Fachkräfte:
Wenn Sie als Fachkraft in einer Kita oder einer Schule tätig sind, können Sie den digitalen Meldebogen zur Übermittlung eines Verdachts auf Kindeswohlgefährdung verwenden.
Der Meldebogen darf ausschließlich von Fachkräften verwendet werden! Als Privatperson nehmen Sie bitte Kontakt zum entsprechenden Sozialraumteam auf.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt sowie jeder Polizeidienststelle.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt sowie jeder Polizeidienststelle.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.