Prüf- und Siegelplaketten Ersatz


Prüf- und Siegelplaketten

Leistungsbeschreibung


Wenn sich eine Plakette (Siegel- oder Prüfplakette) vom Kennzeichen gelöst hat oder bis zur Unkenntlichtkeit beschädigt wurde, müssen eine bzw. mehrere neue Plaketten auf dem bisherigen oder auf dem neuen Kennzeichenschild angebracht werden. Bitte wenden Sie sich bezüglich weiterer Details an die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf


Der Antrag ist im Regelfall formlos persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Spezielle Hinweise

Im Landkreis Osnabrück wird die Zulassung in den nachfolgend genannten zehn Zulassungsstellen im Kreisgebiet angeboten:

- Außenstelle des Landkreises Osnabrück in Bersenbrück

- Stadt Bramsche,

- Stadt Georgsmarienhütte,

- Stadt Melle,

- Samtgemeinde Artland,

- Samtgemeinde Fürstenau,

- Gemeinde Bad Essen,

- Gemeinde Bohmte

- Gemeinde Wallenhorst

- Kreishaus.

Eine Übersicht über die verschiedenen Zulassungsstellen im Landkreis Osnabrück finden Sie hier:

https://www.landkreis-osnabrueck.de/der-landkreis/kreisverwaltung/aussenstellen/zulassungsstellen

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • HU-Prüfbericht bzw. AU-Prüfbescheinigung
    • soweit die entsprechenden Daten nicht aus der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. der Abmeldebescheinigung hervorgehen
  • Kennzeichenschild, auf dem die Plakette beschädigt bzw. entfernt wurde

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch


AG Kommunenredaktion

Kontakt


  • Fachdienst 5 - Abt. 5.1 Zulassungsstelle
  • Gemeinde Wallenhorst - Zulassungsstelle
  • Außenstelle Bersenbrück - Zulassungsstelle
  • Gemeinde Bad Essen - Zulassungsstelle
  • Stadt Bramsche - Zulassungsstelle
  • Samtgemeinde Fürstenau - Zulassungsstelle
  • Gemeinde Bohmte - Zulassungsstelle