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Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung


Zulassungsbescheinigung Teil I: Ausstellung

Leistungsbeschreibung

Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer immer mitführen müssen. Die Zulassungsbescheinigung stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar. Es handelt sich um ein in der gesamten Europäischen Union (EU) eingeführtes Dokument.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und zur Fahrzeughalterin oder zum Fahrzeughalter. Früher hat der Fahrzeugschein diese Funktion erfüllt. Das Fahrzeug können sowohl natürliche als auch juristische Personen, zum Beispiel Unternehmen, anmelden.

Spezielle Hinweise

Im Landkreis Osnabrück wird die Zulassung in den nachfolgend genannten zehn Zulassungsstellen im Kreisgebiet angeboten:

- Außenstelle des Landkreises Osnabrück in Bersenbrück

- Stadt Bramsche,

- Stadt Georgsmarienhütte,

- Stadt Melle,

- Samtgemeinde Artland,

- Samtgemeinde Fürstenau,

- Gemeinde Bad Essen,

- Gemeinde Bohmte

- Gemeinde Wallenhorst

- Kreishaus.

Eine Übersicht über die verschiedenen Zulassungsstellen im Landkreis Osnabrück finden Sie hier:

https://www.landkreis-osnabrueck.de/der-landkreis/kreisverwaltung/aussenstellen/zulassungsstellen

Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird im Rahmen der Fahrzeugzulassung ausgestellt.

Sie können die Fahrzeugzulassung persönlich oder elektronisch beantragen.

  • Persönlich: Vereinbaren Sie einen Termin bei der zuständigen Zulassungsbehörde. Reichen Sie dort den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen ein. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Zulassung durchgeführt und die Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt.
  • Elektronisch: Nutzen Sie den hierfür vorgesehenen Onlinedienst. Folgen Sie den Anweisungen zur Antragstellung und übermitteln Sie die erforderlichen Angaben und Nachweise. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Zulassung durchgeführt und die Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Im Landkreis Osnabrück wird die Zulassung in den nachfolgend genannten sieben Zulassungsstellen im Kreisgebiet  angeboten:

- Außenstelle des Landkreises Osnabrück in Bersenbrück

- Stadt Bramsche,

- Stadt Georgsmarienhütte,

- Stadt Melle,

- Samtgemeinde Artland,

- Gemeinde Wallenhorst

- Kreishaus.

Eine Übersicht über die verschiedenen Zulassungsstellen im Landkreis Osnabrück finden Sie hier:

https://www.landkreis-osnabrueck.de/der-landkreis/kreisverwaltung/aussenstellen/zulassungsstellen

Die zuständige Kfz-Zulassungsstelle

Das Fahrzeug wird zugelassen oder umgeschrieben und ist zulassungspflichtig.

Nicht angegeben

Antrag KFZ-Zulassung_Vollmacht Antrag KFZ-Zulassung_Vollmacht Antrag KFZ-Zulassung_Vollmacht Antrag KFZ-Zulassung_Vollmacht Antrag KFZ-Zulassung_Vollmacht Antrag KFZ-Zulassung_Vollmacht Antrag KFZ-Zulassung_Vollmacht SEPA-Lastschriftmandat Kraftfahrzeugzulassung SEPA-Lastschriftmandat Kraftfahrzeugzulassung SEPA-Lastschriftmandat Kraftfahrzeugzulassung SEPA-Lastschriftmandat Kraftfahrzeugzulassung SEPA-Lastschriftmandat Kraftfahrzeugzulassung SEPA-Lastschriftmandat Kraftfahrzeugzulassung SEPA-Lastschriftmandat Kraftfahrzeugzulassung SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer