Politische Häftlinge (ehemalig): Unterstützung


Unterstützung ehem. polit.Häftlinge

Leistungsbeschreibung


Das Häftlingshilfegesetz regelt finanzielle Ausgleichsleistungen für Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die nach dem Zweiten Weltkrieg in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) oder im sowjetischen Sektor Berlins oder in den Staaten des Ostblocks aus politischen Gründen in Gewahrsam genommen wurden, sowie für deren Angehörige und Hinterbliebene.

Erlitt eine Person während des Gewahrsams eine Schädigung, erhält sie Versorgung in analoger Anwendung der Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes. Leistungen erhalten auch Hinterbliebene, wenn der Gewahrsam zum Tod des Inhaftierten führte.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt je nach Antragsgrund beim: 

  • Versorgungsamt für die nach dem HHG, dem StrRehaG und dem Gesetz über die Aufhebung rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen im Beitrittsgebiet und die daran anknüpfenden Folgeansprüche (VwRehaG) vorgesehene Versorgung wegen haft- oder verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden
  • örtlichen Träger der Sozialhilfe für Ausgleichsleistungen nach dem Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet (BerRehaG)
  • Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover, der Stadt Göttingen und der großen selbständigen Stadt
    • für die Kapitalentschädigung (Haftentschädigung) nach dem StrRehaG,
    • für die besondere Zuwendung gem. § 17 a StrRehaG (sog. Opferrente)

Zuständige Stelle


Der Antrag auf Gewährung von Beschädigten-/ Hinterbliebenenversorgung ist beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie zu stellen (§ 10 Abs. 1 HHG).

Die Adressen der zuständigen Außenstellen finden Sie auf der Seite des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie. 

Voraussetzungen


Gesundheitliche Schädigung während der Haft

Gesundheitliche Schädigung während der Haft.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Rehabilitierungsbescheinigung

Welche Gebühren fallen an?


keine

Gebühr: kostenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?


Keine für die Antragstellung.

 

Evtl. Leistungen werden erst ab Antrag gewährt.

Keine.

Bearbeitungsdauer


Selten unter 12 Monaten

Anträge / Formulare


Formulare stellen die Länder zur Verfügung. Es gibt kein Onlineverfahren, es besteht eine Schriftformerfordernis.

Antrag auf Gewährung einer monatlichen besonderen Zuwendung für Haftopfer der politischen Verfolgung in der ehem. DDR
Opferrente Entschädigung, Hinweisblatt

Fachlich freigegeben durch


Nieders. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Kontakt

  • Fachdienst 2 - Abt. 2.2 Soziale Hilfen

Kontaktpersonen


  • Frau Kuzior