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Sozialhilfe

Sozialhilfe

Leistungsbeschreibung

Durch Unfall, Krankheit, Tod des Partners oder zu geringes Renteneinkommen kann jeder in finanzielle Not geraten. Dann kann er unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe erhalten.

Die Sozialhilfe ist kein Almosen, sondern ein gesetzlich garantiertes Recht. Das gilt allerdings nur, wenn sich der Betroffene nicht selbst helfen kann und ihm auch kein anderer hilft. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch er in Not geraten ist.

Zur Finanzierung des Lebensunterhalts können Personen aus dem Landkreis Osnabrück Sozialhilfe erhalten, die bereits eine Rente bekommen, oder bei denen das Jobcenter festgestellt hat, dass sie erwerbsgemindert sind. Sofern jemand keine Rente bekommt, muss er in jedem Fall zuerst das Jobcenter ansprechen, um existenzsichernde Leistungen zu erhalten.  

Sozialhilfe gibt es in verschiedenen Formen:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt, wenn keine dauerhafte Erwerbsminderung festgestellt wurde
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, wenn eine Rente bezogen wird oder zumindest eine dauerhafte volle Erwerbsminderung festgestellt wurde 

Daneben gibt es Sozialhilfeleistungen für besondere Lebenslagen, u.a. die

  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Blindengeld / Landesblindengeld
  • Bestattungskostenhilfe 

Die Antragsunterlagen finden Sie direkt auf dieser Seite: zum Online-Ausfüllen über den grünen Button oder zum Ausdrucken unter dem Reiter Anträge / Formulare.

Bei Fragen zur Hilfe zur Lebensunterhalt und zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wenden Sie sich bitte an das örtliche Sozialamt Ihrer Wohnortgemeinde. 

Antrag auf Gewährung einer einmaligen Leistung nach § 31 SGB XII beim laufenden Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27 SGB XII / Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach § 41 SGB XII

Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) (Sozialhilfe)

Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) (Sozialhilfe)

Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) (Sozialhilfe)

Antrag auf Selbstauskunft

Antrag auf Selbstauskunft

Antrag auf Selbstauskunft

Einverständniserklärung

Einverständniserklärung über die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht

Erklärung über Eigentum oder Besitz/Nutzung eines Kraftfahrzeuges

Erläuterungen zum Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten

Hinweise für Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII

Hinweise für Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII

Mietbescheinigung zur Feststellung eines Leistungsanspruches nach dem SGB XII

Ärztliches Attest zur Feststellung der Notwendigkeit einer kostenaufwändigen Ernährung nach § 21 Abs. 5 SGB II / § 30 Abs. 5 SGB XII

Ärztliches Attest zur Feststellung der Notwendigkeit einer kostenaufwändigen Ernährung nach § 21 Abs. 5 SGB II / § 30 Abs. 5 SGB XII

Ärztliches Attest zur Feststellung der Notwendigkeit einer kostenaufwändigen Ernährung nach § 21 Abs. 5 SGB II / § 30 Abs. 5 SGB XII