Sozialhilfe
Sozialhilfe
Leistungsbeschreibung
Durch Unfall, Krankheit, Tod des Partners oder zu geringes Renteneinkommen kann jeder in finanzielle Not geraten. Dann kann er unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe erhalten.
Die Sozialhilfe ist kein Almosen, sondern ein gesetzlich garantiertes Recht. Das gilt allerdings nur, wenn sich der Betroffene nicht selbst helfen kann und ihm auch kein anderer hilft. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch er in Not geraten ist.
Zur Finanzierung des Lebensunterhalts können Personen aus dem Landkreis Osnabrück Sozialhilfe erhalten, die bereits eine Rente bekommen, oder bei denen das Jobcenter festgestellt hat, dass sie erwerbsgemindert sind. Sofern jemand keine Rente bekommt, muss er in jedem Fall zuerst das Jobcenter ansprechen, um existenzsichernde Leistungen zu erhalten.
Sozialhilfe gibt es in verschiedenen Formen:
- Hilfe zum Lebensunterhalt, wenn keine dauerhafte Erwerbsminderung festgestellt wurde
-
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, wenn eine Rente bezogen wird oder zumindest eine dauerhafte volle Erwerbsminderung festgestellt wurde
Daneben gibt es Sozialhilfeleistungen für besondere Lebenslagen, u.a. die
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Blindengeld / Landesblindengeld
- Bestattungskostenhilfe
An wen muss ich mich wenden?
Die Antragsunterlagen finden Sie direkt auf dieser Seite: zum Online-Ausfüllen über den grünen Button oder zum Ausdrucken unter dem Reiter Anträge / Formulare.
Bei Fragen zur Hilfe zur Lebensunterhalt und zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wenden Sie sich bitte an das örtliche Sozialamt Ihrer Wohnortgemeinde.
Anträge / Formulare
Antrag auf Gewährung einer einmaligen Leistung nach § 31 SGB XII beim laufenden Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27 SGB XII / Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach § 41 SGB XII
Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) (Sozialhilfe)
Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) (Sozialhilfe)
Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) (Sozialhilfe)
Antrag auf Selbstauskunft
Antrag auf Selbstauskunft
Antrag auf Selbstauskunft
Einverständniserklärung
Einverständniserklärung über die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
Erklärung über Eigentum oder Besitz/Nutzung eines Kraftfahrzeuges
Erläuterungen zum Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten
Hinweise für Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII
Hinweise für Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII
Mietbescheinigung zur Feststellung eines Leistungsanspruches nach dem SGB XII
Ärztliches Attest zur Feststellung der Notwendigkeit einer kostenaufwändigen Ernährung nach § 21 Abs. 5 SGB II / § 30 Abs. 5 SGB XII
Ärztliches Attest zur Feststellung der Notwendigkeit einer kostenaufwändigen Ernährung nach § 21 Abs. 5 SGB II / § 30 Abs. 5 SGB XII
Ärztliches Attest zur Feststellung der Notwendigkeit einer kostenaufwändigen Ernährung nach § 21 Abs. 5 SGB II / § 30 Abs. 5 SGB XII
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