Schule des Zweiten Bildungsweges
Schule des Zweiten Bildungsweges
Textblöcke ein-/ausklappenZweiter Bildungsweg (Schule)
Leistungsbeschreibung
Der zweite Bildungsweg umfasst die Schulformen Abendgymnasium und Kolleg. Zum Besuch des Abendgymnasiums und des Kollegs ist berechtigt, wer mindestens neunzehn Jahre alt ist, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit nachweisen kann und einen mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) erworben hat. Kann der Schulabschluss nicht nachgewiesen werden, muss zunächst ein Vorkurs besucht und erfolgreich abgeschlossen werden.
Der Schulbesuch am Abendgymnasium und Kolleg dauert drei Jahre. Ziel des Unterrichts ist die Erlangung der allgemeinen Hochschulreife. Die Abiturprüfung wird nach denselben Verfahrensbestimmungen wie am Gymnasium durchgeführt. Es ist auch möglich, den schulischen Teil der Fachhochschulreife zu erwerben.
Weiterführende Informationen und Adressen finden hier (pdf).
Nachträglicher Erwerb des Haupt- bzw. Realschulabschlusses:
Die Volkshochschule Osnabrücker Land bietet jeweils zum Schuljahresbeginn mehrere Lehrgänge zum nachträglichen Erwerb des Haupt- sowie Realschulabschlusses an. Die Teilnehmer werden innerhalb von 10 Monaten intensiv auf die Abschlussprüfungen vorbereitet. Die bei der Volkshochschule Osnabrücker Land erworbenen Abschlüsse sind den an der Regelschule erworbenen Abschlüssen gleichwertig und staatlich anerkannt.
Wer den "einfachen" Haupt- oder Realschulabschluss hat, kann diesen durch den Erwerb des Sekundarabschlusses I - Hauptschulabschluss bzw. des Erweiterten Realschulabschlusses verbessern.
Personen mit zweijähriger Berufstätigkeit oder Kindererziehungszeiten sind im Realschulbereich BAföG-berechtigt.