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Landpachtverträge: Anzeige


Landpachtverträge: Anzeige

Leistungsbeschreibung

Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie der zuständigen Stelle den Abschluss eines Landpachtvertrages melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung die folgenden Bedingungen fest, kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben:

  • der geschlossene Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land,
  • hierdurch erfolgt eine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
  • der Pachtpreis ist unangemessen hoch.

Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit und hinsichtlich der Beurteilung.

Zuständige Grundstücksverkehrsbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte und große selbständige Städte)

  • Sie haben einen Landpachtvertag abgeschlossen.
  • Sie bewirken durch den Landpachtvertrag
    • keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung von Land,
    • keine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
    • keinen unangemessen hohen Pachtpreis.
  • Von der Anzeigepflicht sind Landpachtverträge über landwirtschaftliche Grundstücke kleiner als 0,5 Hektar ausgenommen.

  • abgeschlossener schriftlicher Landpachtvertrag in Kopie oder
  • im Falle eines mündlich abgeschlossenen Landpachtvertrages: die inhaltliche Mitteilung

Es fallen keine Kosten an.

Der Landpachtvertrag ist gültig, wenn Sie nach einem Monat beziehungsweise nach einer Verlängerung auf 2 Monate keinen Beanstandungsbescheid erhalten haben.

Genehmigungsfiktion: 1 MONAT - 2 MONAT
Sie müssen den Landpachtvertrag einen Monat nach Abschluss der zuständigen Stelle melden.

Die Entscheidung über die Beanstandung eines Landpachtvertrags oder einer Vertragsänderung muss innerhalb eines Monats nach Anzeige des Vertragsabschlusses oder der Vertragsänderung durch schriftlichen Bescheid von der zuständigen Behörde getroffen werden.

1 MONAT - 2 MONAT

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal