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Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung


Kindertageseinrichtung (Platz)

Leistungsbeschreibung

Tagespflege und Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung. Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres und bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen individuellen Rechtsanspruch auf ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in der Kindertagespflege oder einer Kindertagesstätte. Jedes Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder. Die örtlichen Träger haben ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen vorzuhalten.

Der Besuch der Kindertagesstätte ist ab dem 3. Geburtstag eines Kindes bis zu seiner Einschulung beitragsfrei.

Der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich und die ergänzenden Handlungsempfehlungen "Sprachbildung und Sprachförderung" und "Die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren" konkretisieren den Bildungsauftrag für den Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder.

Spezielle Hinweise

Die Aufgabe wird von den Städten und Gemeinden wahrgenommen. Anträge auf Übernahme der Elternbeiträge können bei den Familienservicebüros der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gestellt werden.

Eine Kita-Landkarte sowie die Adressen der lokalen Familienservicebüros finden Sie hier: 

ElternLinkListe- ELLI

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. Dort können Sie sich über die örtlichen Einrichtungen, die Anzahl der Plätze etc. informieren.

Zu allen Fragen der Kinderbetreuung sind außerdem die Kinder- und Familienservicebüros ansprechbar.

Spezielle Hinweise für den Landkreis Osnabrück: 

Die Aufgabe wird von den Städten und Gemeinden wahrgenommen. Anträge auf Übernahme der Elternbeiträge können bei den Familienservicebüros der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gestellt werden.

Eine Kita-Landkarte sowie die Adressen der lokalen Familienservicebüros finden Sie hier: 

ElternLinkListe- ELLI

Informationen zum Thema "Kindertagesstätten" auf den Seiten des Niedersächsisches Kultusministeriums

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Die Gebühren für den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder einer Kindertagespflegestelle legen die Kommunen in ihren Satzungen fest. Die Landesregierung hat im KiTaG geregelt, dass die Betreuungsangebote für Kinder im Kindergartenalter im Umfang von bis zu acht Stunden beitragsfrei sind. Kosten für die Verpflegung von Kindern sind in dieser Regelung nicht enthalten.  

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Abmeldung meines Kindes vom Kindergarten
Anmeldung meines Kindes am Kindergarten
Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats

Spezielle Hinweise
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Niedersächsisches Kultusministerium