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Anzeige Heizölverbraucheranlage


Heizölverbraucheranlage

Leistungsbeschreibung

Ihre Anzeige zur Errichtung, wesentlichen Änderung oder Änderung der Gefährdungsstufe einer Heizölverbraucheranlage reichen Sie sechs Wochen vorher bei der zuständigen Behörde ein.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Osnabrück.

Die Anlagen müssen die Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) einhalten. Das ist mit den vorzulegenden Unterlagen nachzuweisen.

Ausgefülltes Anzeigeformular

Es können ggf. Gebühren anfallen. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an die Untere Wasserbehörde.

Die Anzeige senden Sie mindestens sechs Wochen im Voraus an die zuständige Behörde.

vor Baubeginn

Anzeigefrist: 6 Wochen

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz