Antrag auf Zulassung von Straßentransportmitteln für Beförderungen von Tieren
Antrag auf Zulassung von Straßentransportmitteln für Beförderungen von Tieren
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Wenn Sie Transportmittel, wie beispielsweise LKW-Anhänger, PKW-Anhänger oder Auflieger, für lange Beförderungen von Tieren einsetzen wollen, benötigen Sie für diese Transportmittel zuvor eine Zulassung. Dies gilt nur für Beförderungen, die 8 Stunden oder länger dauern oder die innerhalb Deutschlands länger als 12 Stunden dauern (Ausnahme nur für Zucht- und Nutztiere) und die in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit stehen.
Zu einer Beförderung zählt der gesamte Transportvorgang vom Versand- zum Bestimmungsort, einschließlich des Verladens, Entladens und ggf. Unterbringens an Zwischenstationen.
Verfahrensablauf
Nachdem Sie die Unterlagen und Dokumente eingereicht haben, werden diese im Veterinäramt gesichtet und Ihre Angaben dokumentiert. Anschließend erhalten Sie Ihre Zulassung.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei den Veterinärämtern der Landkreise, der Region Hannover und der kreisfreien Städte sowie beim Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser.
Voraussetzungen
Wenn Sie gewerblich Tiertransporte durchführen möchten, benötigen Sie vor Tätigkeitsbeginn eine Zulassung als Transportunternehmen gemäß EU-Tierschutztransportverordnung . Den Antrag auf Zulassung müssen Sie bei Ihrem zuständigen Veterinäramt stellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Zulassung von Straßentransportmitteln (fragen Sie in Ihrem Veterinäramt danach oder schauen Sie auf der Website des Veterinäramts nach einem Vordruck)
- Folgende Nachweise und Erklärungen sind für eine Zulassung notwendig:
- Angaben zu Ihrer Einrichtung/Institution
- Angaben über das Transportmittel
- Fahrzeugschein
- TÜV-bestätigtes Abnahmeprotokoll des Transportmittels
- TÜV-bestätigtes Abnahmeprotokoll des Navigationssystems
- Datennachweis des Navigationssystems
- Erklärung, dass Sie oder Ihre Vertreter in den letzten drei Jahren keine ernsten Verstöße gegen das gemeinschaftliche und/oder einzelstaatliche Tierschutzrecht begangen haben
- Erklärung, dass Sie oder Ihre Vertreter bei keiner anderen zuständigen Behörde in Deutschland oder einem Mitgliedstaat eine Zulassung beantragt haben
Bitte erfragen Sie bei Ihrem zuständigen Veterinäramt, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen den Antrag auf Erteilung einer Zulassung vor der Nutzung des Transportmittels stellen. Erst nach Erhalt der Zulassung dürfen Sie das Transportmittel einsetzen.
Die Zulassung wird für maximal 5 Jahre gewährt.
Anträge / Formulare
• Antrag auf Zulassung des Tiertransportmittels (fragen Sie in Ihrem Veterinäramt danach oder schauen Sie auf der Homepage des Veterinäramts nach einem Vordruck)
• Nachweise
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz