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Vergabe von Stipendien an Studierende der Humanmedizin im europäischen Ausland


Leistungsbeschreibung

 

Warum fördern wir?

Der Landkreis Osnabrück verfolgt mit dem Förderprogramm im Bereich der ärztlichen Versorgung insbesondere das Ziel, die Entscheidung für eine haus­ärztliche Nie­derlassung im ländlichen Raum zu fördern. Aufgrund der begrenzten Medizinstudienplätze in Deutschland entscheiden sich einige Studierende für ein Studium im Ausland, welches allerdings mit hohen Kosten verbunden ist. Der Landkreis Osnabrück möchte die Studierenden bei dieser Entscheidung unterstützen und für eine Tätigkeit als Ärztin oder Arzt im Landkreis Osnabrück begeistern.

 

Wer wird gefördert?

Studierende, die Humanmedizin im europäischen Ausland in Vollzeit studieren und deren Abschluss ohne weitere Bedingungen zur Approbation als Ärztin oder Arzt in Deutschland berechtigt, können die Förderung durch den Landkreis Osnabrück beantragen. Die Förderung kann nur für Personen gewährt werden, die uneingeschränkt in Deutschland leben und arbeiten dürfen. Die Zuwendungsempfänger sollten einen Bezug zum Landkreis Osnabrück haben.

 

Was bieten wir?

Der Landkreis Osnabrück gehört in Niedersachsen zu den wirtschaftlich erfolgreichsten Regionen mit weltweit führenden Herstellern innovativer Produkte, einer auch in den nächsten Jahren praktisch noch ausgeglichenen demografischen Entwicklung und einem lebens- und liebenswerten Arbeits- und Wohnumfeld mit seinem UNESCO Geopark TERRA.vita. Der Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück fungiert bei Fragen und Unterstützungsmöglichkeiten während des Medizinstudiums, in der Weiterbildung und generell bei der ärztlichen Tätigkeit als zentraler Ansprechpartner vor Ort.

Die Zuwendung wird als Festbetragsförderung in Höhe von 300 € pro Monat gewährt. Die maximale Förderdauer beträgt 72 Monate. Während des Studiums können Famulaturen und die Absolvierung eines Wahltertials im Praktischen Jahr (PJ) durch eine weitere Richtlinie finanziell unterstützt werden.

Nach dem Studium kann durch den Landkreis Osnabrück u.a. die Niederlassung von Hausarztpraxen, die Gründung von Zweigpraxen oder die Anstellung von Ärztinnen und Ärzten gefördert werden.

 

Studium und Stipendium

Während des Medizinstudiums:

Zuwendungsempfänger verpflichten sich, ihr Studium möglichst in Regelstudienzeit zu absolvieren und Nachweise über Immatrikulation sowie erbrachte Leistungen bzw. Praktika regelmäßig beim Landkreis Osnabrück einzureichen.

Nach Abschluss des Medizinstudiums:

Nach einem erfolgreichen Abschluss des Medizinstudiums verpflichten sich Zuwendungsempfänger, eine (fach-)ärztliche Tätigkeit in der ambulanten Versorgung im Landkreis Osnabrück aufzunehmen. Die Dauer dieser Tätigkeit ist abhängig von der Dauer der Förderung. Jeweils drei Monate der Förderung bedingen zwei Monate der Verpflichtung zur Tätigkeit in der ambulanten Versorgung im Landkreis Osnabrück.

 

Bewerbungsverfahren

Bewerbungen können laufend per Mail oder über einen Antrag im Serviceportal beim Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück eingereicht werden.

 Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:

  • Tabellarischer Lebenslauf,
  • Motivationsschreiben,
  • beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Hochschulreife sowie
  • bei schon bestandenem ersten Abschnitt der ärztlichen Prüfung eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses

 

Auswahlverfahren

Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Bei diesem Gespräch geht es vor allem darum, die Bewerberinnen und Bewerber näher kennenzulernen, beidseitig bestehende Fragen zu klären und den Grundstein für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu legen. Ein Rechtsanspruch auf die jeweilige Förderung nach dieser Richtlinie besteht nicht, viel­mehr entscheidet der Landkreis Osnabrück als bewilligende Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.