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Erteilung/Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen


Leistungsbeschreibung

Ausländer benötigen für den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland einen Aufenthaltstitel. Dieser wird auf Antrag des Ausländers erteilt als befristete Aufenthaltserlaubnis oder unbefristete Niederlassungserlaubnis für unterschiedliche Aufenthaltszwecke. 

Dieses gilt grundsätzlich nicht für Staatsangehörige der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR: Norwegen, Island und Liechtenstein).

Es ist zudem eine persönliche Vorsprache erforderlich.

Je nach Aufenthaltszweck (beispielsweise aus familiären oder humanitären Grund, für Schule, Studium oder Erwerbstätigkeit) sind weitere Unterlagen vorzulegen.

Für die Erteilung/Verlängerung fallen Gebühren an, ggf. ist eine Befreiung möglich.