Leichenpass Ausstellung


Leistungsbeschreibung


Für die Überführung einer Leiche/Urne in das Ausland kann ein Leichenpass erforderlich sein. Wenn die Person im Landkreis oder in der Stadt Osnabrück gestorben ist oder hier bestattet wurde, muss die Ausstellung eines Leichenpasses beim Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück beantragt werden. Den Antrag können die Angehörigen oder das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen stellen.

Der Antrag kann digital erfolgen. Die einzureichenden Unterlagen müssen/sollen im digitalen Antrag allerdings nicht hochgeladen werden. Davon ausgenommen ist eine Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft.

Die Antragstellenden müssen in jedem Fall persönlich im Gesundheitsdienst, Haus der Gesundheit, Hakenstraße 6, 49074 Osnabrück erscheinen und folgende Unterlagen vorlegen: Sterbeurkunde, vertraulichen Teil der Todesbescheinigung, optional Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft

Kündigen Sie Ihr persönliches Erscheinen bitte rechtzeitig telefonisch im Gesundheitsdienst, Tel. 0541-5018104, an, damit lange Wartezeiten vermieden werden.

Für die Ausstellung des internationalen Leichenpasses fällt eine einmalige Gebühr in Höhe von 40 € an.

Was sollte ich noch wissen?


Fachlich freigegeben durch

Landkreis Osnabrück

Kontakt

  • Fachdienst 8 - Abt. 8.2 Amtsärztlicher Dienst / Gutachten