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Verlegung von Versorgungsleitungen


Leistungsbeschreibung

Sie können hier einen Antrag stellen, wenn Sie an Kreisstraßen neue Leitungen verlegen oder technische Anlagen aufstellen möchten. Auch Änderungen, die an vorhandenen Leitungen oder Anlagen an Kreisstraßen vorgenommen werden sollen, können Sie hier melden. Sie benötigen dafür vorab die Zustimmung des Landkreises Osnabrück als Straßenbaulastträger.

Für Leitungen und Anlagen, für die die Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (TKG) anzuwenden sind, wird die Zustimmungserklärung nach § 127 Abs. 1 TKG erteilt.

Für die übrigen Leitungen der Ver- und Entsorgung wird die Nutzung der Kreisstraßen im Rahmen eines privatrechtlichen Vertrags zwischen Antragsteller und Straßenbaulastträger geregelt.

Nach Eingang Ihres Antrags werden die eingereichten Unterlagen geprüft und die bautechnischen Auflagen festgesetzt. Anschließend erhalten Sie einen Nutzungsvertrag, eine Nutzungsvereinbarung oder eine Zustimmungserklärung.

  • Die geplante Leitungsverlegung oder -änderung berührt den öffentlichen Straßenraum oder das Straßengrundstück einer Kreisstraße auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück.
  • Es gibt keine bautechnischen oder rechtlichen Belange, die dem Vorhaben entgegenstehen.

Für die Antragstellung:

  • Detaillierte technische Angaben zum Vorhaben (gemäß Vordruck „Technische Angaben für die Antragstellung zur Leitungsverlegung“)
  • Übersichtskarte (im Maßstab max. 1:20.000)
  • Lageplan (im Maßstab max. 1:750)

nach Fertigstellung der Arbeiten:

  • aktueller Plan mit dem Verlauf aller Leitungen

In Ausnahmefällen können weitere Unterlagen notwendig werden.

Gebühren für Verwaltungstätigkeiten und Pauschbeträge für Auslagen können entsprechend der Verwaltungskostensatzung des Landkreises Osnabrück erhoben werden.

Gewerbliche Leitungen der betrieblichen Eigenversorgung und private Abwasserleitungen sind entgeltpflichtig.

Sie haben den Antrag rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme beim Landkreis Osnabrück, Fachdienst Straßen als zuständigen Straßenbaulastträger zu stellen. Mit den baulichen Arbeiten an den Kreisstraßen dürfen Sie erst beginnen, wenn der Landkreis Osnabrück dies gestattet hat.

Die für den Straßenbau geltenden technischen Bestimmungen, Richtlinien und Merkblätter sowie die bautechnischen Auflagen sind bei Durchführung der beantragten Maßnahme unbedingt zu beachten.

Die verkehrsbehördliche Genehmigung für die Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum ist gesondert bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu beantragen!

 



Rechtsgrundlage