Anzeigeverfahren i. S. d. der Ersatzbaustoffverordnung nach § 5 Abs. 6 EBV


Leistungsbeschreibung


Dem Landkreis Osnabrück als zuständiger Unterer Abfallbehörde sind seitens der Betreiber von Aufbereitungsanlagen, die mineralische Ersatzbaustoffe in einer mobilen Aufbereitungsanlage herstellen, bei einem Ortswechsel der Anlage diverse Informationen zu übermitteln.

Dem Landkreis Osnabrück als zuständiger Unterer Abfallbehörde sind seitens der Betreiber von Aufbereitungsanlagen, die mineralische Ersatzbaustoffe in einer mobilen Aufbereitungsanlage herstellen, bei einem Ortswechsel der Anlage diverse Informationen zu übermitteln.

An wen muss ich mich wenden?


FD 7.3 Untere Abfallbehörde

Welche Unterlagen werden benötigt?


Kopie des Prüfzeugnisses i.S.d. § 5 Abs. 4 EBV

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?


Unverzüglich bei jeder neuen Baumaßnahme

Rechtsgrundlage


§ 5 Abs. 6 Ersatzbaustoffverordnung (EBV)

Fachlich freigegeben durch


Landkreis Osnabrück

Kontakt

  • Fachdienst 7 - Abt. 7.3 Abfall und Boden

Kontaktpersonen


  • Frau Schneider