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Anzeigeverfahren i. S. d. der Ersatzbaustoffverordnung nach § 5 Abs. 6 EBV


Leistungsbeschreibung

Dem Landkreis Osnabrück als zuständiger Unterer Abfallbehörde sind seitens der Betreiber von Aufbereitungsanlagen, die mineralische Ersatzbaustoffe in einer mobilen Aufbereitungsanlage herstellen, bei einem Ortswechsel der Anlage diverse Informationen zu übermitteln.

Dem Landkreis Osnabrück als zuständiger Unterer Abfallbehörde sind seitens der Betreiber von Aufbereitungsanlagen, die mineralische Ersatzbaustoffe in einer mobilen Aufbereitungsanlage herstellen, bei einem Ortswechsel der Anlage diverse Informationen zu übermitteln.

FD 7.3 Untere Abfallbehörde

Kopie des Prüfzeugnisses i.S.d. § 5 Abs. 4 EBV

Es fallen keine Gebühren an.

Unverzüglich bei jeder neuen Baumaßnahme

§ 5 Abs. 6 Ersatzbaustoffverordnung (EBV)

Landkreis Osnabrück