ALG II: Information

Leistungsbeschreibung


Bei Arbeitslosigkeit oder geringem Einkommen (z. B. aus Arbeitslosengeld I oder Berufstätigkeit) haben erwerbsfähige Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren möglicherweise einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV). Personen, die nicht erwerbsfähig sind, können Sozialgeld erhalten.

Informationen zur Antragstellung, den Anspruchsvoraussetzungen und den Formalitäten gibt die zuständige Stelle.

Weitere Informationen zum Thema „Arbeitslosengeld II“ enthält die Leistung:

  • Arbeitslosengeld II beantragen 

Bei Arbeitslosigkeit oder geringem Einkommen (z. B. aus Arbeitslosengeld I oder Berufstätigkeit) haben erwerbsfähige Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren möglicherweise einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV). Personen, die nicht erwerbsfähig sind, können Sozialgeld erhalten.

Informationen zur Antragstellung, den Anspruchsvoraussetzungen und den Formalitäten gibt die zuständige Stelle.

Weitere Informationen zum Thema „Arbeitslosengeld II“ enthält die Leistung:

  • Arbeitslosengeld II beantragen 

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt beim Jobcenter und zugelassenen kommunalen Trägern bei ausgewählten Landkreisen.

Spezielle Hinweise

Im Landkreis Osnabrück wurden 8 Außenstellen als Kommunale Arbeitsvermittlungen eingerichtet. Aus der u. a. Liste ist ersichtlich, für welchen Wohnort welche Außenstelle der Kommunalen Arbeitsvermittlung zuständig ist.

Ansprechpartner im Landkreis Osnabrück:

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Kontaktpersonen

  • Team Arbeitslosengeld II