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Duldung/Aufenthaltsgestattung

Die Aufenthaltsgestattung und die Duldung sind unterschiedliche aufenthaltsrechtliche Dokumente für Geflüchtete und ausreisepflichtige Personen. Der wesentliche Unterschied besteht darin, ob Ihr Asylverfahren noch läuft oder bereits (negativ) abgeschlossen wurde.

 

Die Aufenthaltsgestattung berechtigt Sie dazu, sich während Ihres noch laufenden Asylverfahrens in Deutschland aufzuhalten. Sie erhalten eine Aufenthaltsgestattung, wenn Sie einen Asylantrag gestellt haben und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) noch nicht über Ihren Antrag entschieden hat. Die Aufenthaltsgestattung ist befristet und muss während des laufenden Asylverfahrens regelmäßig verlängert werden.

 

Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel. Mit ihr wird die Abschiebung vorübergehend ausgesetzt. Eine Duldung wird erteilt, wenn eine Abschiebung aktuell aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist, beispielsweise aufgrund einer schweren Erkrankung oder fehlender Reisedokumente. Eine Duldung ist befristet und muss rechtzeitig vor Ablauf verlängert werden. Eine Verlängerung erfolgt ausschließlich bei einer persönlichen Vorsprache. Sollten Gründe vorliegen, die eine persönliche Vorsprache unmöglich machen, müssen Sie dies mit entsprechenden Nachweisen geltend machen (z. B. bei Inhaftierung, stationärem Aufenthalt in einem Krankenhaus, etc.). 

 

Leistungsbeschreibung

Verlängerung / Neuausstellung Aufenthaltsgestattung

Die Aufenthaltsgestattung berechtigt Sie dazu, sich während Ihres noch laufenden Asylverfahrens in Deutschland aufzuhalten. Eine Aufenthaltsgestattung kann neu ausgestellt oder verlängert werden und dient als Nachweis über den gestatteten Aufenthalt.

Eine persönliche Vorsprache ist für die Verlängerung einer Aufenthaltsgestattung nicht notwendig. Bitte schicken Sie Ihre Gestattung vor ihrem Ablauf im Original an die Adresse des Landkreises Osnabrück. Im Anschluss erhalten Sie die verlängerte Aufenthaltsgestattung postalisch zurück.

 

Verlängerung / Neuausstellung Duldung

Mit einer Duldung wird Ihre Abschiebung (vorübergehend) ausgesetzt. Eine Duldung wird beim Vorliegen der Voraussetzungen neu ausgestellt bzw. verlängert.

Die Verlängerung oder Neuausstellung einer Duldung erfolgt grundsätzlich im Rahmen eines persönlichen Termins bei der Ausländerbehörde. Termine können ausschließlich über die Online-Terminvergabe des Landkreises Osnabrück vereinbart werden. Bitte wählen Sie dazu im Bereich „„Duldung / Aufenthaltsgestattung“ das Anliegen „Verlängerung / Neuausstellung Duldung“ aus.

 

Änderung der Wohnsitzauflage

Ein geduldeter Ausländer dessen Lebensunterhalt nicht gesichert ist, ist verpflichtet, an einem bestimmten Ort seinen gewöhnlichen Aufenthalt zu nehmen (Wohnsitzauflage).

Ob eine Wohnsitzauflage besteht, lässt sich auf Seite 6 in den Nebenbestimmungen Ihrer Duldungsbescheinigung erkennen. Wenn Sie einer Wohnsitzauflage unterliegen und umziehen möchten, müssen Sie vorab einen Antrag auf Änderung der Wohnsitzauflage stellen. Eine persönliche Vorsprache ist hierfür nicht notwendig, die Antragstellung erfolgt postalisch.

 

Aufnahme einer zustimmungspflichtigen Beschäftigung oder Ausbildung

Ausländer mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung dürfen eine Beschäftigung oder Ausbildung nur ausüben, wenn die erforderliche Zustimmung der Ausländerbehörde vorliegt.

Ob Sie über eine Arbeitserlaubnis verfügen und einer Beschäftigung nachgehen dürfen, lässt sich auf Seite 6 in den Nebenbestimmungen der Duldungsbescheinigung oder Aufenthaltsgestattung erkennen. Wenn Sie eine Beschäftigung aufnehmen möchten und hierfür noch keine Erlaubnis besitzen, müssen Sie einen Antrag auf Erlaubnis einer Beschäftigung stellen. Hierfür ist der Onlineantrag „Beschäftigung und Ausbildung für Gestattungs- und Duldungsinhaber" zu nutzen.

 

Abgabe von Originaldokumenten (Pässe, Identitätskarte oder weitere identitätsklärende Dokumente)

Sie können Originaldokumente zur Identitätsklärung, beispielsweise Reisepässe, Identitätskarten oder Personenstandsdokumente, sowie beglaubigte Übersetzungen bei der Ausländerbehörde einreichen.

Die Einreichung solcher Originalunterlagen erfolgt im Rahmen eines persönlichen Termins bei der Ausländerbehörde. Termine können ausschließlich über die Online-Terminvergabe des Landkreises Osnabrück vereinbart werden. Bitte wählen Sie dazu im Bereich „Duldung / Aufenthaltsgestattung“ das Anliegen „Abgabe von Originaldokumenten“ aus.

Ablauf für die Ausstellung einer Duldung:

  1. Termin vereinbaren (ausschließlich online möglich)

Eine persönliche Vorsprache zur Verlängerung bzw. Neuausstellung einer Duldung oder zur Abgabe von Originaldokumenten ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine können Sie hier buchen (im Bereich „Duldung / Aufenthaltsgestattung“).
 

  1. Terminbestätigung erhalten

Nach erfolgreicher Terminbuchung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch.

  1. Vereinbarten Termin wahrnehmen

Bitte nehmen Sie Ihren vereinbarten Termin in der Ausländerbehörde wahr. Die verfügbaren Termine sind begrenzt und werden stark nachgefragt.

 

Sollten Sie Ihren Termin aus wichtigen Gründen nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen frühzeitig zu stornieren. So ermöglichen Sie anderen Antragstellenden eine zeitnahe Terminvergabe. Den Link zur Terminabsage finden Sie in Ihrer Terminbestätigung.

 

  1. Prüfung und Entscheidung

Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie eine Duldung mit den entsprechenden Nebenbestimmungen.

 

Ablauf für die Verlängerung/ Neuausstellung einer Gestattung: 

  1. Übersendung der alten Gestattung an die Ausländerbehörde

Senden Sie Ihre aktuelle Aufenthaltsgestattung rechtzeitig vor Ablauf an den Landkreis Osnabrück.

 

  1. Prüfung und Rücksendung der neuen bzw. verlängerten Gestattung

Ihr Anliegen wird geprüft. Anschließend erhalten Sie die verlängerte oder neu ausgestellte Aufenthaltsgestattung auf dem Postweg zurück. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Briefkasten korrekt beschriftet ist.

 

Aufnahme einer zustimmungspflichtigen Beschäftigung 

     1. Übersendung der benötigten Unterlagen an die Ausländerbehörde

Für die Beantragung einer Arbeitsgenehmigung ist grundsätzlich keine persönliche Vorsprache erforderlich. Bitte nutzen sSie dafür den Onlineantrag „Beschäftigung und Ausbildung für Gestattungs- und Duldungsinhaber". Zu diesem gelangen Sie über folgendem Link: 

 

      2.    Prüfung und Entscheidung über Ihren Antrag

Nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen wird Ihr Antrag geprüft (inkl. Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit).
Anschließend erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die Entscheidung und das weitere Vorgehen.

 

Änderung Wohnsitzauflage

1.    Übersendung der benötigten Unterlagen an die Ausländerbehörde

Für die Beantragung der Änderung einer Wohnsitzauflage bei einer geduldeten Person ist grundsätzlich keine persönliche Vorsprache erforderlich. Bitte senden Sie den Antrag auf Änderung der Wohnsitzauflage per E-Mail (abh@Lkos.de) an die Ausländerbehörde.

 

2.    Prüfung und Entscheidung über Ihren Antrag

Nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen wird Ihr Antrag geprüft. Anschließend erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die Entscheidung und das weitere Vorgehen.

 

Wenn Ihr Wohnsitz im Landkreis Osnabrück liegt, ist die Ausländerbehörde des Landkreises Osnabrück für die Bearbeitung Ihres Anliegens zuständig.

Für folgende Anliegen ist eine persönliche Vorsprache erforderlich:

      ·         Verlängerung oder Neuausstellung einer Duldung

      ·         Abgabe von Originaldokumenten zur Identitätsklärung

 

Anschrift

Ausländerbehörde Landkreis Osnabrück

Am Schölerberg 1

49082 Osnabrück

 

Für folgende Anliegen ist in der Regel keine persönliche Vorsprache erforderlich:

      ·         Verlängerung oder Neuausstellung einer Aufenthaltsgestattung

      ·         Änderung der Wohnsitzauflage

      ·         Aufnahme einer zustimmungspflichtigen Beschäftigung

 

Für die Verlängerung oder Neuausstellung Ihrer Gestattung senden Sie bitte Ihre alte Gestattung zurück zur Ausländerbehörde.

Einen Antrag auf Änderung der Wohnsitzauflage senden Sie bitte per E-Mail an abh@Lkos.de.

Für die Beantragung der Aufnahme einer Beschäftigung oder Ausbildung nutzen Sie bitte den Onlinedienst „Antrag auf Erlaubnis einer Beschäftigung oder Ausbildung für Gestattete und Geduldete".

Aufenthaltsgestattung

Eine Aufenthaltsgestattung erhalten Sie, wenn Sie sich in einem laufenden Asylverfahren in Deutschland befinden.

 

Duldung

Eine Duldung erhalten Sie, wenn Sie ausreisepflichtig sind, Ihre Abschiebung jedoch vorübergehend ausgesetzt ist, weil rechtliche oder tatsächliche Abschiebungshindernisse bestehen.

Verlängerung / Neuausstellung Aufenthaltsgestattung

  •        Aktuelle Aufenthaltsgestattung im Original

 

Verlängerung / Neuausstellung Duldung

  • Digitales Passbild von einem zertifizierten Fotoanbieter (oder vor Ort im Kreishaus)
  • Aktuelle Duldung
  • Aktuellen Sozialleistungsbescheid (bei Bezug von Sozialleistungen)
  • Letzte Verdienstabrechnung (bei Erwerbstätigkeit)
  • Gebühr (von max. 62,00 € / Person) per EC-Karte (entfällt bei Bezug von Sozialleistungen)

 

Änderung der Wohnsitzauflage

  •        Antrag auf Änderung der Wohnsitzauflage

 

Aufnahme einer zustimmungspflichtigen Beschäftigung

  •        Antrag mittels Onlineantrag „Beschäftigung und Ausbildung für Gestattungs- und Duldungsinhaber"
  •       Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis

 

Abgabe von Originaldokumenten

  • Originaldokumente (Pässe, Identitätskarte oder weitere identitätsklärende Dokumente)

Ausstellung einer Duldung: max. 62,00 € / Person (entfällt bei Bezug von Sozialleistungen, setzt die Vorlage eines aktuellen Leistungsbescheides voraus)

  • §§ 60 – 61 AufenthG
  • § 61 AsylG