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Arbeitsgelegenheiten


Leistungsbeschreibung

Bei den Arbeitsgelegenheiten (AGH) handelt es sich um zusätzliche und gemeinnützige Tätigkeiten mit dem Ziel, die soziale und berufliche Integration der erwerbsfähigen Leistungsempfänger nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II zu fördern und ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten. Einrichtungen, die Arbeitsgelegenheiten zur Verfügung stellen möchten, müssen einen Antrag auf Durchführung einer AGH nach §16d SGB II im Original mit kompletten Unterlagen (Kopien) bei der MaßArbeit kAöR jobcenter, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück einreichen. Die Prüfung des vollständigen Antrages dauert in der Regel zwei bis drei Wochen, der Bewilligungsbescheid ist in der Regel zunächst auf zwei Jahre befristet.

Die Formulare können am PC / Rechner ausgedruckt und anschließend ausgefüllt und unterschrieben werden. Für jede Arbeitsgelegenheit ist ein eigener Antrag erforderlich, es sei denn, es handelt sich um mehrere Stellen in einem identischen Arbeitsbereich.

O_Arbeitsgelegenheit - Antrag auf Durchführung
P_Arbeitsgelegenheit - Folgeantrag auf Durchführung
Q_Arbeitsgelegenheit - Merkblatt für Träger
R_Arbeitsgelegenheit - Positivliste