Kinder, die in Deutschland geboren wurden oder als Minderjährige mit oder zu ihren Eltern nach Deutschland gezogen sind und zudem 16 Jahre alt sind sowie seit mindestens 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis haben, können eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragen
Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis für Minderjährige sind:
Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Nachweis angefordert werden können.
Bitte beachten Sie, dass es auch im Falle einer Ablehnung zu einer Gebührenerhebung in Höhe der Hälfte der Erteilungsgebühr kommen kann.
Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen, da im Verfahren auch andere Behörden beteiligt werden.
Verwaltungsgerichtliche Klage: Detaillierte Informationen hierzu können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Fachdienst 5 - Abt. 5.2 Integration / Ausländer
Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück Deutschland
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