Die Umwandlung von Wald ist gemäß § 8 des Nds. Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) bei der unteren Waldbehörde vor Beginn der Maßnahme zu beantragen.
Sie bedarf der Genehmigung durch die untere Waldbehörde und kann mit Auflagen versehen werden.
Die Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn eine angemessene Ersatzaufforstung benannt wird.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Osnabrück.
Antragsformular
Kartenunterlagen über die betroffene Fläche und die Ersatzfläche
Antrag Waldumwandlung
Bei der Waldumwandlungsgenehmigung fallen Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung an.
Fachdienst 7 - Abt. 7.2 Naturschutz und Wald
Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück Deutschland
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