Vorbeugender Brandschutz


Vorbeugender Brandschutz

Leistungsbeschreibung


Aufgabe des Vorbeugenden Brandschutzes ist es, darauf hinzuwirken, dass durch bauliche und betriebliche Maßnahmen der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird, um dadurch die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten durch die Feuerwehr zu ermöglichen. Dies beinhaltet auch vorbereitende Maßnahmen für den abwehrenden Brandschutz. Zu den vorbereitenden Maßnahmen gehören die Brandmeldung, Löschtechnik, die Gewährleistung der Zugänglichkeit zur baulichen Anlage, die Festlegung der Angriffswege auf dem Grundstück und im Gebäude sowie die Sicherstellung der erforderlichen Löschmittel, vor allem der Löschwasserversorgung.

Der Landkreis Osnabrück als zuständige Behörde erfüllt die Aufgaben des Vorbeugenden Brandschutzes mit Hilfe ihrer hauptamtlich tätigen Ingenieure, den Brandschutzprüfern. Der Landkreis Osnabrück als zuständige Behörde erfüllt die Aufgaben des "Vorbeugenden Brandschutzes" mit Hilfe ihrer hauptamtlich tätigen Brandschutzprüfer. Die Sachverständigentätigkeit der Brandschutzprüfer gliedert sich in folgende Teilbereiche:

I. Hauptamtliche Brandschau: Alle Gebäude, Anlagen und Einrichtungen, bei denen ein erhöhtes Brandrisiko besteht oder bei denen im Brandfall eine größere Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet wären, werden der regelmäßig wiederkehrenden Brandschau unterzogen.

II. Beteiligung am Baugenehmigungsverfahren Die geplanten Bauvorhaben werden hinsichtlich der verwendeten Baustoffe und der Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile geprüft. Darüber hinaus werden die Gestaltung der Flucht- und Rettungswege sowie die Angriffswege für die Feuerwehr gutachterlich beurteilt.

III. Beteiligung an der Bauleitplanung der Gemeinden Die Bebauungspläne der kreisangehörigen Gemeinden und Städte werden in Bezug auf die Zugänglichkeit der Verkehrswege für die Feuerwehr sowie hinsichtlich der Löschwasserversorgung gutachterlich beurteilt.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Osnabrück.

Anträge / Formulare


Erläuterungsbericht zum vorbeugenden Brandschutz gem. § 11 BauVorlVO - (Niedersachsen)
Brandmeldeanlagen_Anschlussbedingungen_Stand August 2018

Kontakt

  • Fachdienst 5 - Abt. 5.3 Brand- und Katastrophenschutz

Kontaktpersonen


  • Herr Bölscher
  • Frau Thiel
  • Herr Kleinken