Zahnärztlicher Dienst
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Zahnärztlicher Dienst
Leistungsbeschreibung
Um Zahnschäden sowie Fehlstellungen von Zähnen bei Kindern frühzeitig festzustellen, bieten die gesetzlichen Krankenkassen die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe für Kindern und Jugendliche an. Ziel ist es,
- den Kindern ein Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für die Gesundheit ihrer Zähne zu vermitteln
- die Mundhygiene zu verbessern
- Zahnerkrankungen zu erkennen und zu verhüten
- Eltern zu informieren und sie auf Wunsch zu beraten.
Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe wird in Krippen, Kindergärten, Schulen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen durchgeführt.
Gruppenprophylaxe-Fachkräfte, sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes sind dafür im Einsatz.
Es handelt sich hierbei um eine bevölkerungsmedizinische Maßnahme. Sie kann nicht als individuelle Leistung in Anspruch genommen werden.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
An wen muss ich mich wenden?
nicht angegeben
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
nicht angegeben
Die Unterlagen für die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe und die zahnärztliche Untersuchung werden den Einrichtungen zu Beginn des Kindergarten-/ Schuljahres per E-Mail zugesendet.
Sie können die Formulare ebenfalls auf dieser Seite abrufen (u. r.).
Welche Gebühren fallen an?
Keine für Kinder, Jugendliche oder ihre Familien.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben