Der Landschaftsrahmenplan ist der zentrale Naturschutzplan in Niedersachsen. Darin werden die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dargestellt. Landschaftsrahmenpläne sind für alle Teile des Landes Niedersachsen aufzustellen. Die konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind, soweit sie raumbedeutsam sind, in der Abwägung nach § 7 Raumordnungsgesetzes (ROG) zu berücksichtigen.
Der Landschaftsrahmenplan kann bei der zuständigen Stelle eingesehen werden.
§ 7 Raumordnungsgesetz (ROG)
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und kreisfreien Stadt.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
§ 10 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG)
§ 3 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG)
Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz – Natur & Landschaft, Landschaftsplanung
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Fachdienst 7 - Abt. 7.2 Naturschutz und Wald
Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück Deutschland
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