Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Einleitung in oberirdische Gewässer - Merkblatt
Versickerung Niederschlagswasser_Merkblatt
Entwässerungspläne Biogasanlagen
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG)
Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Fachdienst 7 - Abt. 7.1 Wasserwirtschaft
Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück Deutschland
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