Elektronischer Aufenthaltstitel Erteilung
Elektronischer Aufenthaltstitel Erteilung
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Leistungsbeschreibung
Die elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) werden als gesondertes Dokument im Kreditkartenformat mit elektronischen Zusatzfunktionen erteilt und ausgehändigt. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip, auf dem biometrische Merkmale (Merkmale: Lichtbild und nach Vollendung des 6. Lebensjahres zwei Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (z.B. zur Erwerbstätigkeit) und persönliche Daten gespeichert sind. Zusätzlich erhält der Chip einen elektronischen Identitätsnachweis und die Möglichkeit, eine elektronische Signatur zu nutzen.
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
- Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
- Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
- Aufenthaltserlaubnis für Schweizer und ihre drittstaatsangehörigen Familienangehörigen, wenn sich diese für einen eAT entscheiden
Wenn alle Voraussetzungen zur Erteilung des Aufenthaltstitels erfüllt sind, wird der elektronische Aufenthaltstitel durch die Abteilung Integration und Ausländer des Landkreises Osnabrück bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt. Der elektronische Aufenthaltstitel wird erfahrungsgemäß nach ca. drei bis fünf Wochen, in Einzelfällen auch länger an unsere Abteilung gesandt.
Zur Abholung ist eine zusätzliche Vorsprache erforderlich. Für den Fall, dass Sie jemand Anderen mit der Abholung Ihres eAT beauftragen wollen, müssen Sie dieser Person eine Vollmacht ausstellen.
Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) dokumentiert ausschließlich Ihren aufenthaltsrechtlichen Status. Er ist kein Passersatz . Der Besitz eines anerkannten, gültigen Passes oder Passersatzes ist weiterhin erforderlich.
Verfahrensablauf
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt sowie der Region Hannover, der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Göttingen.
Landkreis vor Ort
Die Stadt Dissen a. T. W. sowie die Gemeinden Bohmte und Ostercappeln bieten seit Mai 2013 ebenfalls die Ausgabe der elektronischen Aufenthaltstitel an. Sollten Sie in einem dieser Orte einwohnermelderechtlich gemeldet sein, dann wenden Sie sich bitte an das dortige Rathaus.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Reisepass und weitere Unterlagen - je nachdem, welche Verfahren vorausgegangen sind
Da der Einzelfall entscheidend ist, sollten die erforderlichen Unterlagen vorher bei der zuständigen Stelleangefragt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
100,00 EUR
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr
Gebühr:
110,00 EUR
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr
Gebühr:
65,00 - 80,00 EUR
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
Gebühr:
135,00 - 250,00 EUR
Niederlassungserlaubnis
Welche Fristen muss ich beachten?
Beantragen Sie bitte die Verlängerung eines Aufenthaltstitels mindestens 2 Monate vor Ablauf Ihres bisherigen Aufenthaltstitels.
Bei befristeten Aufenthaltstiteln wird das Gültigkeitsdatum des Titels zur Bestimmung der Geltungsdauer genutzt.
Geltungsdauer: 10 Jahre
Maximale Geltungsdauer für unbefristete Aufenthaltstitel. Sie ist an die Passgültigkeit gebunden.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport