Die elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) werden als gesondertes Dokument im Kreditkartenformat mit elektronischen Zusatzfunktionen erteilt und ausgehändigt. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip, auf dem biometrische Merkmale (Merkmale: Lichtbild und nach Vollendung des 6. Lebensjahres zwei Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (z.B. zur Erwerbstätigkeit) und persönliche Daten gespeichert sind. Zusätzlich erhält der Chip einen elektronischen Identitätsnachweis und die Möglichkeit, eine elektronische Signatur zu nutzen.
Folgende Aufenthaltstitel werden im Format des elektronische Aufenthaltstitels (eAT) ausgestellt:
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
- Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
- Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
- Aufenthaltserlaubnis für Schweizer und ihre drittstaatsangehörigen Familienangehörigen, wenn sich diese für einen eAT entscheiden
Spezieller Hinweis für Landkreis Osnabrück
Wenn alle Voraussetzungen zur Erteilung des Aufenthaltstitels erfüllt sind, wird der elektronische Aufenthaltstitel durch die Abteilung Integration und Ausländer des Landkreises Osnabrück bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt. Der elektronische Aufenthaltstitel wird erfahrungsgemäß nach ca. drei bis fünf Wochen, in Einzelfällen auch länger an unsere Abteilung gesandt.
Zur Abholung ist eine zusätzliche Vorsprache erforderlich. Für den Fall, dass Sie jemand Anderen mit der Abholung Ihres eAT beauftragen wollen, müssen Sie dieser Person eine Vollmacht ausstellen.
Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) dokumentiert ausschließlich Ihren aufenthaltsrechtlichen Status. Er ist kein Passersatz. Der Besitz eines anerkannten, gültigen Passes oder Passersatzes ist weiterhin erforderlich.