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Elektronischer Aufenthaltstitel Erteilung


Elektronischer Aufenthaltstitel

Leistungsbeschreibung

Die elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) werden als gesondertes Dokument im Kreditkartenformat mit elektronischen Zusatzfunktionen erteilt und ausgehändigt. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip, auf dem biometrische Merkmale (Merkmale: Lichtbild und nach Vollendung des 6. Lebensjahres zwei Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (z.B. zur Erwerbstätigkeit) und persönliche Daten gespeichert sind. Zusätzlich erhält der Chip einen elektronischen Identitätsnachweis und die Möglichkeit, eine elektronische Signatur zu nutzen.

Folgende Aufenthaltstitel werden im Format des elektronische Aufenthaltstitels (eAT) ausgestellt:
  • Aufenthaltserlaubnis
  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
  • Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
  • Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
  • Aufenthaltserlaubnis für Schweizer und ihre drittstaatsangehörigen Familienangehörigen, wenn sich diese für einen eAT entscheiden
Spezielle Hinweise

Wenn alle Voraussetzungen zur Erteilung des Aufenthaltstitels erfüllt sind, wird der elektronische Aufenthaltstitel durch die Abteilung Integration und Ausländer des Landkreises Osnabrück bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt. Der elektronische Aufenthaltstitel wird erfahrungsgemäß nach ca. drei bis fünf Wochen, in Einzelfällen auch länger an unsere Abteilung gesandt.

Zur Abholung ist eine zusätzliche Vorsprache erforderlich. Für den Fall, dass Sie jemand Anderen mit der Abholung Ihres eAT beauftragen wollen, müssen Sie dieser Person eine Vollmacht ausstellen.

Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) dokumentiert ausschließlich Ihren aufenthaltsrechtlichen Status. Er ist kein Passersatz . Der Besitz eines anerkannten, gültigen Passes oder Passersatzes ist weiterhin erforderlich.

Die Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) hat Auswirkungen auf die gesamten Abläufe bei der zuständigen Stelle. Zwischen Beantragung und Aushändigung des eAT ist auf jeden Fall mit einer Wartezeit von vier bis sechs Wochen zu rechnen, da die Karten ausschließlich bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden.
 
Wegen der erforderlichen Speicherung der biometrischen Daten auf dem Chip im Karteninneren müssen künftig von antragstellenden Personen (auch von Kindern und Jugendlichen ab 6 Jahren) zwei Fingerabdrücke genommen werden. Daher ist bei der Beantragung in allen Fällen - auch bei bestehenden Bevollmächtigungen - eine persönliche Vorsprache nötig. Mit längeren Bearbeitungs- und Wartezeiten bei der zuständigen Stelle ist dabei zu rechnen.
 
Die bisherigen Aufenthaltstitel, die als Etikett in die Reisedokumente eingeklebt wurden, behalten auch nach Einführung des eAT ihre Gültigkeit, längstens bis 31.08.2021. Eine Ausstellung des eAT vor dem Ablauf der gültigen Aufenthaltserlaubnis ist daher nur vorgesehen, wenn ein berechtigtes Interesse an der Neuausstellung besteht.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt sowie der Region Hannover, der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Göttingen.

Spezielle Hinweise

Landkreis vor Ort

Die Stadt Dissen a. T. W. sowie die Gemeinden Bohmte und Ostercappeln bieten seit Mai 2013 ebenfalls die Ausgabe der elektronischen Aufenthaltstitel an. Sollten Sie in einem dieser Orte einwohnermelderechtlich gemeldet sein, dann wenden Sie sich bitte an das dortige Rathaus.

  • Reisepass und weitere Unterlagen - je nachdem, welche Verfahren vorausgegangen sind

Da der Einzelfall entscheidend ist, sollten die erforderlichen Unterlagen vorher bei der zuständigen Stelleangefragt werden.

Gebühr: 100,00 EUR
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr

Gebühr: 110,00 EUR
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr

Gebühr: 65,00 - 80,00 EUR
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

Gebühr: 135,00 - 250,00 EUR
Niederlassungserlaubnis

Beantragen Sie bitte die Verlängerung eines Aufenthaltstitels mindestens 2 Monate vor Ablauf Ihres bisherigen Aufenthaltstitels.
Bei befristeten Aufenthaltstiteln wird das Gültigkeitsdatum des Titels zur Bestimmung der Geltungsdauer genutzt.

Geltungsdauer: 10 Jahre
Maximale Geltungsdauer für unbefristete Aufenthaltstitel. Sie ist an die Passgültigkeit gebunden.

Spezielle Hinweise
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport