Ziel der Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schul- bzw. Hochschulausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht.
Ausbildungsförderung erhalten neben Deutschen auch Ausländer/innen. Die konkreten Voraussetzungen für eine Gleichstellung hängen von ihrem jeweiligen Status ab.
Eine weitere persönliche Voraussetzung für den Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG für Schüler sind in der Regel ein Höchstalter von 29 Jahren und bei allgemein bildenden Schulen und Berufsfachschulen der Besuch ab 10. Klasse. Für bestimmte Schulen (u. a. die allgemein bildenden Schulen) wird Ausbildungsförderung nur geleistet, wenn Auszubildende nicht bei den Eltern wohnen und von deren Wohnsitz eine entsprechende Schule nicht erreicht werden kann.
Schülerinnen und Schüler mit Ausbildungsvertrag für eine betriebliche Ausbildung haben keinen Anspruch auf BAföG-Leistungen. Sie können einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beim zuständigen Arbeitsamt stellen.
Schülerinnen und Schüler, die einen entsprechenden Bedarf nachweisen können, erhalten ab Beginn der Ausbildung, jedoch nicht für Zeiten vor Antragstellung, eine Förderung, die als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt wird.
Die Höhe der Förderung hängt im Falle der Bedürftigkeit vom Einkommen und Vermögen des Schülers und - da die Förderung grundsätzlich familienabhängig erfolgt - vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners ab. Soweit im Gesetz festgelegte Freibeträge überstiegen werden, wird dies auf den jeweiligen Bedarfssatz angerechnet und verringert den Förderungsbetrag entsprechend.
Im Schulbereich werden in der Regel zweijährige Ausbildungen, einjährige nur in Ausnahmefällen, gefördert. Bei dem Erwerb beruflicher Qualifikationen an berufsbildenden Schulen ist es ratsam, sich frühzeitig mit dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung der Stadt-/Kreisverwaltung in Verbindung zu setzen. In Niedersachsen wird die Ausbildung an Berufsakademien nicht gefördert.
Weitere umfassende Informationen zum BAföG hält das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auf seinen Internetseiten bereit, insbesondere zu den Förderungsvoraussetzungen, den im Rahmen der Antragstellung auszufüllenden Formblättern und den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung.