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Fahrerkarte: Erteilung


Fahrerkarte: Erteilung

Leistungsbeschreibung

Für bestimmte Kraftfahrzeuge, die ab 01.05.2006 erstmals in den Verkehr gebracht wurden, ist die Verwendung eines digitalen Kontrollgeräts vorgeschrieben. Betroffen sind Fahrzeuge, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, 3,5 Tonnen übersteigt sowie Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern. Das digitale Kontrollgerät zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf, erschwert Manipulationen, die zu Lasten der allgemeinen Verkehrssicherheit gehen und erleichtert Kontrollen. Die Fahrerkarte ersetzt die bisherige Tachoscheibe und speichert mindestens 28 Tage die Lenk- und Ruhezeiten. Danach werden die ältesten Daten überschrieben. Jeder Fahrer darf nur über eine gültige Fahrerkarte verfügen. Dies wird überprüft (national: Zentrales Kontrollgerätkartenregister, international: TACHOnet).

Folgende Daten sind ablesbar:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Lichtbild und Unterschrift des Antragstellers
  • Führerscheinnummer
  • Nationalität des ausstellenden Staates
  • Gültigkeitsdauer (von / bis)
  • Lenk- und Ruhezeiten (einschließlich Unterbrechung und ob der Fahrer alleine oder im Zweifahrerbetrieb gefahren ist)
  • Daten, die das Fahrzeug betreffen (Betriebszeiten, Datum, behördliches Kennzeichen, Kilometerstand)
  • Ereignisse, Fehler und Kontrollen

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Spezielle Hinweise

Beim Landkreis Osnabrück ist die Antragstellung der Kontrollgerätkarte (Fahrerkarte) ab sofort auch per Post möglich.

Neben der Antragstellung vor Ort in der Führerscheinstelle des Landkreises Osnabrück ist ab sofort die Übersendung der Unterlagen per Post möglich. Für den Bürger ist die persönliche Vorsprache in der Regel nicht mehr erforderlich. Eine Vorsprache ist lediglich zwingend in folgenden Fällen notwendig:

•             Änderung/Fortschreibung der Fahrerkarte

•             Reklamationen

•             Umschreibung einer europäischen Fahrerkarte  in eine deutsche Fahrerkarte.

Der Antrag auf Erneuerung der Fahrerkarte kann frühestens 6 Monate , muss jedoch spätestens 15 Werktage, vor Ablauf der Gültigkeit der Karte gestellt  werden. Dem Antragsformular sind die Unterlagen sofort beizufügen. Unvollständige Anträge führen zur einer längeren Bearbeitungszeit.

Der Antragsteller soll seinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Kann der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keinen ordentlichen Wohnsitz im Inland (185 Tage) nachweisen, reicht es aus, wenn er glaubhaft machen kann (z. B. Mietvertrag, Arbeitsvertrag), dass sein Aufenthalt auf mehr als 185 Tage ausgerichtet ist. Die Fahrerkarte können nur Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis in Form des Kartenführerscheins erhalten. Sollte noch kein Kartenführerschein vorliegen, muss dieser bei Antragstellung der Fahrerkarte gleichzeitig mit beantragt werden (dann werden zwei Lichtbilder benötigt). Es muss wenigstens eine der folgenden Führerscheinklassen nachgewiesen werden: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.

  • Deutschen EU-Kartenführerschein beziehungsweise entsprechende Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaats der EU/EWR
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses in Verbindung mit einer Meldebestätigung
  • Lichtbild vor hellem Hintergrund in Größe 35 x 45 mm, das den Antragsteller ohne Kopfbedeckung im Halbprofil zeigt (§ 5 Abs. 1 Nr. 4  Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes - FPersV)
  • alternativ ist auch ein Lichtbild (biometrisch) zulässig, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht

§ 5 Abs. 1 Nr. 4 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (FPersV)

§ 5 Passverordnung (PassV)

Anlage 8 der Passverordnung (PassV)

 

Bei der Bestellung einer Fahrerkarte wird eine Gebühr bis zu 22,00 Euro zuzüglich 12,00 Euro KBA-Gebühren berechnet. Sollte ein Direktversand durch das Kraftfahrtbundesamt an den Antragsteller gewünscht werden, wird eine zusätzliche Gebühr von 3,00 Euro für das Kraftfahrtbundesamt für den Direktversand erhoben. Der Direktversand ist jedoch nur möglich, wenn der Antragsteller im Besitz eines Kartenführerscheins ist.

Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig und kann frühestens sechs Monate vor Ablauf, muss jedoch spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.

Antrag für Lastkraftfahrer /- innen und Busfahrer/-innen

Weitere Informationen zu den Fahrerkarten und zum digitalen Kontrollgerät finden Sie über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

Spezielle Hinweise
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung