Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Spezieller Hinweis für Landkreis Osnabrück
Beim Landkreis Osnabrück ist die Antragstellung der Kontrollgerätkarte (Fahrerkarte) ab sofort auch per Post möglich.
Neben der Antragstellung vor Ort in der Führerscheinstelle des Landkreises Osnabrück ist ab sofort die Übersendung der Unterlagen per Post möglich. Für den Bürger ist die persönliche Vorsprache in der Regel nicht mehr erforderlich. Eine Vorsprache ist lediglich zwingend in folgenden Fällen notwendig:
• Änderung/Fortschreibung der Fahrerkarte
• Reklamationen
• Umschreibung einer europäischen Fahrerkarte in eine deutsche Fahrerkarte.
Der Antrag auf Erneuerung der Fahrerkarte kann frühestens 6 Monate, muss jedoch spätestens 15 Werktage, vor Ablauf der Gültigkeit der Karte gestellt werden. Dem Antragsformular sind die Unterlagen sofort beizufügen. Unvollständige Anträge führen zur einer längeren Bearbeitungszeit.