Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz


Zulassungsbescheinigung Teil I: Ersatz

Leistungsbeschreibung


Eine generelle Umtauschpflicht vom alten Fahrzeugbrief auf die neue Zulassungsbescheinigung Teil II ist nicht gegeben. Allerdings darf es für ein Fahrzeug kein Nebeneinander von alten und neuen Papieren geben. Automatisch umgetauscht wird, wenn ohnehin ein neuer Fahrzeugschein auszustellen ist, weil dieser z.B. verloren gegangen ist. Dies gilt unabhängig davon, ob der alte Fahrzeugbrief noch vorhanden ist oder nicht. Der Fahrzeugschein wird vernichtet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt.

Verfahrensablauf


Probleme bereitet mitunter die Übertragung alter Informationen in die neuen Papiere. Grundsätzlich dient das neue Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I zur Übernahme der Eintragungen im Feld "Bemerkungen" des früheren Fahrzeugscheins. Reicht der Platz dort nicht aus, wird ein Beiblatt ausgegeben, welches an die Zulassungsbescheinigung Teil I angeheftet ist.

Überprüfen Sie die korrekte Übertragung aller Informationen bei Ausstellung der neuen Papiere und reklamieren Sie evtl. Unstimmigkeiten möglichst sofort. Lassen Sie sich bei Ausstellung der neuen Papiere den alten Fahrzeugschein entwertet aushändigen, um ein Dokument über die bisherigen Eintragungen zu besitzen.

Bei einer falschen eidesstattlichen Versicherung können Strafen nach §§ 156, 161 Strafgesetzbuch (StGB) und § 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eintreten.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Spezielle Hinweise

Im Landkreis Osnabrück wird die Zulassung in den nachfolgend genannten zehn Zulassungsstellen im Kreisgebiet angeboten:

- Außenstelle des Landkreises Osnabrück in Bersenbrück

- Stadt Bramsche,

- Stadt Georgsmarienhütte,

- Stadt Melle,

- Samtgemeinde Artland,

- Samtgemeinde Fürstenau,

- Gemeinde Bad Essen,

- Gemeinde Bohmte

- Gemeinde Wallenhorst

- Kreishaus.

Eine Übersicht über die verschiedenen Zulassungsstellen im Landkreis Osnabrück finden Sie hier:

https://www.landkreis-osnabrueck.de/der-landkreis/kreisverwaltung/aussenstellen/zulassungsstellen

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) gem. § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
    • Alternativ:
      • eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder
      • der Nachweis der Steuerbefreiung

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I

  • eidesstattliche Versicherung
  • formlose Verlusterklärung der fahrzeughaltenden Person bzw.
  • Diebstahlsanzeige der Polizei

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Anträge / Formulare


SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
SEPA-Lastschriftmandat Kraftfahrzeugzulassung
Antrag KFZ-Zulassung_Vollmacht

Fachlich freigegeben durch


AG Kommunenredaktion

Kontakt


  • Fachdienst 5 - Abt. 5.1 Zulassungsstelle
  • Stadt Bramsche - Zulassungsstelle
  • Außenstelle Bersenbrück - Zulassungsstelle
  • Gemeinde Bad Essen - Zulassungsstelle
  • Gemeinde Bohmte - Zulassungsstelle
  • Samtgemeinde Fürstenau - Zulassungsstelle
  • Gemeinde Wallenhorst - Zulassungsstelle