Kraftfahrzeug Zulassung wieder


KFZ: Zulassung wieder

Leistungsbeschreibung


Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug kann wieder zugelassen werden. Gleichzeitig ist eine Umkennzeichnung auf ein Wunschkennzeichen möglich.

Verfahrensablauf


Der Antrag auf Wiederzulassung ist durch die Halterin/den Halter oder eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Spezielle Hinweise

Im Landkreis Osnabrück wird die Zulassung in den nachfolgend genannten zehn Zulassungsstellen im Kreisgebiet angeboten:

- Außenstelle des Landkreises Osnabrück in Bersenbrück

- Stadt Bramsche,

- Stadt Georgsmarienhütte,

- Stadt Melle,

- Samtgemeinde Artland,

- Samtgemeinde Fürstenau,

- Gemeinde Bad Essen,

- Gemeinde Bohmte

- Gemeinde Wallenhorst

- Kreishaus.

Eine Übersicht über die verschiedenen Zulassungsstellen im Landkreis Osnabrück finden Sie hier:

https://www.landkreis-osnabrueck.de/der-landkreis/kreisverwaltung/aussenstellen/zulassungsstellen

Voraussetzungen


  • Zulassung nur auf die Halterin/den Halter im alten Zulassungsbezirk

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung – nicht älter als 3 Monate
  • Nachweis der Verfügungsberechtigung der einzutragenden Halterin/des einzutragenden Halters sofern sich diese nicht aus einem der nachfolgenden Papiere ergibt: 
    • Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
    • Alternativ:
      • Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
      • Nachweis der Steuerbefreiung
  • noch vorhandene Kennzeichenschilder
  • Wiederzulassung eines Fahrzeugs ohne Veränderungen
    • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU)
  • Wiederzulassung eines Fahrzeugs mit Veränderungen
    • Gutachten nach § 19 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

bei Firmen zusätzlich:

  • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
  • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

bei Vereinen zusätzlich:

  • Vereinsregisterauszug
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht

bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:

  • Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
  • deren Ausweise

für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts zusätzlich:

  • komplette Übersicht der Gesellschafterinnen/Gesellschafter – in der Regel Gesellschaftervertrag
  • Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll – von allen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Anträge / Formulare


Soweit ein Antragsformular notwendig ist, kann dieses vorab bei der zuständigen Stelle besorgt werden.

Einverständniserklärung der Eltern über die Zulassung eines Kfz auf den Namen ihrer Kinder
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
Checkliste_Was benötige ich für die Zulassung bzw. Änderung eines Kraftfahrzeuges
SEPA-Lastschriftmandat Kraftfahrzeugzulassung
Antrag KFZ-Zulassung_Vollmacht
Kraftfahrzeug Wiederzulassung – elektronische Antragstellung

Was sollte ich noch wissen?


Fahrten, die im Zusammenhang mit der Zulassung stehen, dürfen mit ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk durchgeführt werden, wenn die zuständige Stelle das Kennzeichen vorab zugeteilt oder reserviert hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Die Kennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Die ausgefüllte Versicherungsbestätigung ist mitzuführen.

Wenn Sie ein Wunschkennzeichen wollen, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, je nach Angebot der zuständigen Stelle, schon vor der Wiederzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Onlinedienst über das Internet erfolgen.

Fachlich freigegeben durch


AG Kommunenredaktion

Kontakt


  • Fachdienst 5 - Abt. 5.1 Zulassungsstelle
  • Stadt Bramsche - Zulassungsstelle
  • Außenstelle Bersenbrück - Zulassungsstelle
  • Gemeinde Bad Essen - Zulassungsstelle
  • Gemeinde Bohmte - Zulassungsstelle
  • Samtgemeinde Fürstenau - Zulassungsstelle
  • Gemeinde Wallenhorst - Zulassungsstelle