Beschädigte oder unleserlich gewordene Kennzeichenschilder müssen unverzüglich ersetzt werden.
Der Antrag ist im Regelfall formlos persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Spezieller Hinweis für Landkreis Osnabrück
Im Landkreis Osnabrück wird die Zulassung in den nachfolgend genannten zehn Zulassungsstellen im Kreisgebiet angeboten:
- Außenstelle des Landkreises Osnabrück in Bersenbrück
- Stadt Bramsche,
- Stadt Georgsmarienhütte,
- Stadt Melle,
- Samtgemeinde Artland,
- Samtgemeinde Fürstenau,
- Gemeinde Bad Essen,
- Gemeinde Bohmte
- Gemeinde Wallenhorst
- Kreishaus.
Eine Übersicht über die verschiedenen Zulassungsstellen im Landkreis Osnabrück finden Sie hier:
https://www.landkreis-osnabrueck.de/der-landkreis/kreisverwaltung/aussenstellen/zulassungsstellen
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
Antrag KFZ-Zulassung_Vollmacht
SEPA-Lastschriftmandat Kraftfahrzeugzulassung
Fahrzeugzulassung, Verlusterklärung
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
§ 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
AG Kommunenredaktion
Fachdienst 5 - Abt. 5.1 Zulassungsstelle
Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück Deutschland
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