Personen, die infolge eines Gewahrsams aus politischen Gründen in der DDR oder in den in § 1 Abs. 2 Nr. 3 Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (BVFG) genannten Gebieten eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben sowie deren Hinterbliebenen wird auf Antrag eine Rente und/oder Heil- und Krankenbehandlung nach dem Gesetz über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Gewahrsam genommen wurden (HHG) gewährt. Personen, die nach einer unrechtmäßigen Freiheitsentziehung in der DDR gerichtlich rehabilitiert wurden, erhalten auf Antrag eine Haftentschädigung sowie die Erstattung von Geldstrafen, Kosten und Auslagen nach dem Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet (StrRehaG). Die sozialen Ausgleichsleistungen für Nachteile, die dem Betroffenen durch eine Freiheitsentziehung entstanden sind, setzen immer eine strafrechtliche Rehabilitierung voraus. Die Rehabilitierung kann noch bis zum 31.12.2019 bei den zuständigen Gerichten und Rehabilitierungsbehörden in den neuen Bundesländern und in Berlin beantragt werden. Dieselbe Antragsfrist gilt für Folgeansprüche aus der Rehabilitierung.
§ 1 Abs. 2 Nr. 3 Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (BVFG)
Die Zuständigkeit liegt je nach Antragsgrund beim:
Gesetz über die Aufhebung rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen im Beitrittsgebiet und die daran anknüpfenden Folgeansprüche
Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet (BerRehaG)
Antrag auf Gewährung einer monatlichen besonderen Zuwendung für Haftopfer der politischen Verfolgung in der ehem. DDR
Opferrente Entschädigung, Hinweisblatt
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gesetz über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Gewahrsam genommen wurden (HHG)
§ 17 und 17a Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet (StrRehaG)
Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (BVFG)
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport; aktualisiert am 25.10.2011
Fachdienst 2 - Abt. 2.2 Soziale Hilfen
Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück Deutschland
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