Tierschutz


Tierschutz

Leistungsbeschreibung


Tierschutz bedeutet den individuellen Schutz eines jeden Tieres, gleichgültig ob es sich um wildlebende oder in menschlicher Obhut gehaltene Tiere handelt. Es geht dabei um die tiergerechte Haltung, den Schutz der Tiere beim Transport und bei der Schlachtung.

Ein wichtiger Stützpfeiler des Tierschutzes ist die ehrenamtliche Tierschutzarbeit. Hier sind insbesondere die Tierschutzvereine zu nennen. Die Mehrzahl der Tierschutzvereine gehört dem Dachverband des Deutschen Tierschutzbundes an und betreibt ein Tierheim oder eine Tieraufnahmestation. Bürgerinnen und Bürger haben darüber hinaus die Möglichkeit, ihr Tier während einer Urlaubsreise oder bei Krankheit in einer Tierpension unterzubringen.

Die Tierärzte der zuständigen Stelle führen regelmäßig und schwerpunktartig Überwachungen durch und gehen Beschwerden und Anzeigen von tierschutzrechtlichen Verstößen nach. Sie leiten Bußgeldverfahren ein oder erteilen Auflagen an die Verantwortlichen, um Missstände zu beseitigen.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und dem Zweckverband Jade-Weser.

Fachlich freigegeben durch


Landkreis Osnabrück.

Hinweise / Besonderheiten


Die Erlaubnis nach § 11 TierSchG ist gebührenpflichtig,
tierschutzrechtliche Kontrollen sind ebenfalls gebührenpflichtig.

Kontakt

  • Fachdienst 10 Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück

Kontaktpersonen


  • Herr Walker