Schulverweigerung


Schulverweigerung

Leistungsbeschreibung


Unter Schulverweigerung wird ein wiederkehrendes oder länger anhaltendes und in der Regel unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht verstanden. Auch gelegentliches Schwänzen kann Schulverweigerung sein.

Schulverweigerung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße bis zu 1000 Euro geahndet werden kann.

Auch Eltern, die nicht dafür Sorge tragen, dass minderjährige Schülerinnen und Schüler regelmäßig am Unterricht teilnehmen, können ordnungswidrig handeln.

Das Vorgehen gegen Schulverweigerung ist Aufgabe der Schule in Zusammenarbeit mit der Ordnungsbehörde, den Jugendämtern und u. U. auch den Familiengerichten.

Spezielle Hinweise

Für schulverweigernde Kinder bis 13 Jahre wenden Sie sich bitte an das Jugendamt des Landkreises Osnabrück. 

Für schulverweigernde Jugendliche ab 14 Jahre schauen Sie bitte hier:

Kontakt

  • Fachdienst 3 Jugend