Anzeige Heizölverbraucheranlage


Heizölverbraucheranlage

Leistungsbeschreibung


Ihre Anzeige zur Errichtung, wesentlichen Änderung oder Änderung der Gefährdungsstufe einer Heizölverbraucheranlage reichen Sie sechs Wochen vorher bei der zuständigen Behörde ein.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Osnabrück.

Voraussetzungen


Die Anlagen müssen die Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) einhalten. Das ist mit den vorzulegenden Unterlagen nachzuweisen.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Ausgefülltes Anzeigeformular

Welche Gebühren fallen an?


Es können ggf. Gebühren anfallen. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an die Untere Wasserbehörde.

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Anzeige senden Sie mindestens sechs Wochen im Voraus an die zuständige Behörde.

vor Baubeginn

Anzeigefrist: 6 Wochen

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Kontakt

  • Fachdienst 7 - Abt. 7.1 Grundwasser / Abwasser

Kontaktpersonen


  • Herr Imwalle