Einschulungsuntersuchung


Einschulungsuntersuchung

Leistungsbeschreibung


Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die geeignet sind, die Schulfähigkeit zu beeinflussen.

Vorrangiges Ziel dieser Schuleingangsuntersuchung (SEU) ist es, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.

Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird.

Kinder sind zur Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung verpflichtet.

Schulärztliche Teams führen die Schuleingangsuntersuchung wohnortnah in den Grundschulen durch. Die Einladung hierzu erfolgt über die Schule.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Ärztin und dem Arzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes.

Spezielle Hinweise

In Landkreis und Stadt Osnabrück werden die Schuleingangsuntersuchungen bis auf wenige Ausnahmen in den Kindertagesstätten durchgeführt. In Ausnahmefällen werden die Untersuchungen im Gesundheitsdienst angeboten.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Anträge / Formulare


Medikamentengabe in Kiga_Schule - ausfüllbar
Schuleingangsuntersuchung_komplett

Kontakt

  • Fachdienst 8 Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück