Sie können hier einen Antrag stellen, wenn Sie an Kreisstraßen neue Leitungen verlegen oder technische Anlagen aufstellen möchten. Auch Änderungen, die an vorhandenen Leitungen/Anlagen an Kreisstraßen vorgenommen werden, können Sie hier melden. Wenn die Leitung/Anlage das Straßengrundstück nutzt, benötigen Sie dafür vorab die Zustimmung des Landkreises Osnabrück als Straßenbaulastträger.
Für Leitungen und Anlagen, für die die Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (TKG) anzuwenden sind, wird die Zustimmungserklärung nach § 127 Abs. 1 TKG erteilt.
Für die übrigen Leitungen der Ver- und Entsorgung wird die Nutzung der Kreisstraßen im Rahmen eines privatrechtlichen Nutzungsvertrags zwischen Antragsteller und Straßenbaulastträger geregelt.
Nach Eingang Ihres Antrags werden die eingereichten Unterlagen im Fachdienst Straßen des Landkreises Osnabrück fachlich und rechtlich geprüft und die notwendigen bautechnischen Auflagen festgesetzt. Anschließend erhalten Sie einen Nutzungsvertrag/eine Nutzungsvereinbarung zur Prüfung und Zeichnung.