Viele Krankenkassen informieren sehr ausführlich über das Thema psychische Gesundheit. Meist finden Sie auf den Internetseiten Kontakte und Anträge, die Ihnen weiterhelfen.
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.
Zudem halten die zuständigen Behörden für Eingliederungshilfe auf ihren Internetseiten Informationen zu den Leistungen und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern bereit.
Die Landkreise und kreisfreien Städten verfügen zudem über einen Sozialpsychiatrischen Dienst, an den Sie sich wenden können.
Niedersäsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Niedersächsichses Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Zuständige Stelle
Zuständig sind die Träger der Eingliederungshilfe.
- Zuständig für Eingliederungshilfe-Leistungen an erwachsene Personen ist das Land Niedersachsen als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe.
- Das Land Niedersachsen hat die Landkreise, kreisfreien Städte und die Region Hannover für diese Aufgabe herangezogen.
- Grundsätzlich ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt zuständig, in dem Ihr Wohnsitz liegt.
Unterstützende Institutionen
Bitte sprechen Sie den für Sie zuständigen Träger der Eingliederungshilfe an. Sie können sich auch an den Sozialpsychiatrischen Dienst wenden.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Fachlich freigegeben am
17.08.2020