Bei Arbeitslosigkeit oder geringem Einkommen (z. B. aus Arbeitslosengeld I oder Berufstätigkeit) haben erwerbsfähige Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren möglicherweise einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV). Personen, die nicht erwerbsfähig sind, können Sozialgeld erhalten.
Informationen zur Antragstellung, den Anspruchsvoraussetzungen und den Formalitäten gibt die zuständige Stelle.
Weitere Informationen zum Thema „Arbeitslosengeld II“ enthält die Leistung:
Die Zuständigkeit liegt beim Jobcenter und zugelassenen kommunalen Trägern bei ausgewählten Landkreisen.
Übersicht der Jobcenter in Niedersachsen
Spezieller Hinweis für Landkreis Osnabrück
Im Landkreis Osnabrück wurden 8 Außenstellen als Kommunale Arbeitsvermittlungen eingerichtet. Aus der u. a. Liste ist ersichtlich, für welchen Wohnort welche Außenstelle der Kommunalen Arbeitsvermittlung zuständig ist.
Ansprechpartner im Landkreis Osnabrück:
Es werden keine Unterlagen benötigt.
N_Arbeitslosengeld II -Ansprechpartner im Landkreis Osnabrück
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
MaßArbeit kAöR
Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück Deutschland
Teilen Sie uns Ihre Meinung zur Seite des Landkreises Osnabrück mit - ob Anregungen, Wunsch oder Beschwerde. Wir freuen uns auch über kleine Hinweise. Vielen Dank. Feedback senden