Bei einer Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I.
Die Änderung muss von der Halterin/vom Halter des Fahrzeugs oder durch eine bevollmächtigte Person gemeldet werden.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Spezieller Hinweis für Landkreis Osnabrück
Im Landkreis Osnabrück wird die Zulassung in den nachfolgend genannten zehn Zulassungsstellen im Kreisgebiet angeboten:
- Außenstelle des Landkreises Osnabrück in Bersenbrück
- Stadt Bramsche,
- Stadt Georgsmarienhütte,
- Stadt Melle,
- Samtgemeinde Artland,
- Samtgemeinde Fürstenau,
- Gemeinde Bad Essen,
- Gemeinde Bohmte
- Gemeinde Wallenhorst
- Kreishaus.
Eine Übersicht über die verschiedenen Zulassungsstellen im Landkreis Osnabrück finden Sie hier:
https://www.landkreis-osnabrueck.de/der-landkreis/kreisverwaltung/aussenstellen/zulassungsstellen
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
bei Firmen zusätzlich:
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
Antrag KFZ-Zulassung_Vollmacht
SEPA-Lastschriftmandat Kraftfahrzeugzulassung
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Änderung muss schnellstmöglich erfolgen.
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Die zuständige Stelle gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Hauptzollamt weiter.
AG Kommunenredaktion
Fachdienst 5 - Abt. 5.1 Zulassungsstelle
Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück Deutschland
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